Mit Nachtzielgeräten gegen Wildschweine
(Pfaffenhofen, hal/rt)
Der Einsatz von Nachtzielgeräten ist künftig im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest unter gewissen Bedingungen auch im Landkreis Pfaffenhofen erlaubt. Überdies gibt es eine Abschussprämie und es werden Konfiskatbehälter aufgestellt.
Um die Bemühungen zu unterstützen, eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Pfaffenhofen zu verhindern, hat Landrat Martin Wolf (CSU) etliche Maßnahmen in die Wege geleitet. So werden „zur effektiven Reduktion der Wildschweinbestände“ ab sofort auf Antrag Nachtzieltechniken zugelassen, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisbehörde. „Hierfür bestehen verschiedene Voraussetzungen, insbesondere eine Begründung, dass trotz eines bestehenden und angewandten Schwarzwildkonzeptes keine ausreichende Verringerung der Schwarzwildbestände gelungen ist und dies gerade durch die Verwendung von Nachtzieltechnik geändert werden könnte. Die Zulassung erfolgt zunächst befristet auf drei Jahre. Jäger können sich hierzu ab sofort bei der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt beraten lassen. Tobias Furtmayr steht Ihnen gerne für alle Fragen unter 08441 / 27-363 oder nach Terminvereinbarung persönlich im Landratsamt zur Verfügung.“
Wer die von der Staatsregierung ausgelobte Abschussprämie (Ausführlicher Bericht unter http://www.hallertau.info/index.php?StoryID=64&newsid=102731) von 20 Euro für jeden erlegten Frischling (männlich oder weiblich), jeden weiblichen Überläufer und jede Bache, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig ist, in Anspruch nehmen möchte, kann sich die Abschusszahlen auf seinen Streckenlisten zum Ende des Jagdjahres jeweils am 1. April bei der Unteren Jagdbehörde bestätigen lassen. Dies wird bei der Beantragung der Prämie über den Bayerischen Jagdverband erforderlich sein. Die Prämie soll dann rückwirkend auf den 19. Dezember 2017 ausbezahlt werden.
Zur fachgerechten Entsorgung von erlegtem Schwarzwild, das nicht der Vermarktung zugeführt wird, werden vom Veterinäramt in Zusammenarbeit mit der Unteren Jagdbehörde geeignete strategische Stellen im Landkreis ermittelt, an denen man im Bedarfsfall Konfiskatbehälter aufstellen könnte. So soll eine Verbreitung über Kadaver verhindert werden.
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich seit 2007 aus Georgien über das Baltikum nach Westen aus. Obwohl versucht wurde, durch die Einrichtung von Sperrzonen eine Ausbreitung zu verhindern, kam es 2017 zu einem Auftreten der Seuche in der Tschechischen Republik. Die Gefahr der ASP liegt darin, dass sie auf Hausschweine übergreifen kann und dort immer tödlich verläuft. Eine Übertragung auf den Menschen ist übrigens ausgeschlossen. „Je geringer die Schwarzwildbestände sind, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Verbreitung der Tierseuche“, schreibt das Landratsamt. „Zum Schutz der Nutztierbestände vor der hochansteckenden Tiererkrankung unterstützt das Landratsamt die Jägerschaft in ihrem präventiven Vorgehen“, so Landrat Wolf.
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