Vergabe des Kunst- und Kulturpreises
(Kelheim, hal/sh)Seit vielen Jahren ist der Landkreis Kelheim bemüht, für alle Kunst- und Kulturschaffenden ein günstiges Klima zu bieten, den Künstlern eine Plattform für ihre Arbeiten zu geben und ihnen die verdiente Anerkennung zu zollen. Für hervorragende Leistungen auf kulturellem wie künstlerischem Gebiet verleiht der Landkreis auch 2018 den Kulturpreis, der mit 5.000 Euro dotiert ist.
Die Lebensqualität einer Region wird von den Fachleuten anhand verschiedener Aspekte bestimmt. Dazu gehören neben guten Wirtschaftszahlen auch ein breites Bildungsangebot und bunte und vielseitige Freizeit- und Sportmöglichkeiten. Ein weiterer wichtiger Indikator ist ein hochwertiges und vielfältiges Angebot von Kunst, Musik und Theater für alle Interessenslagen.
Der Landkreis Kelheim und die Kreissparkasse Kelheim verleihen daher seit fast zwanzig Jahren den Kunst- und Kulturpreis des Landkreises Kelheim für hervorragende Leistungen auf kulturellem, künstlerischem und wissenschaftlichen Gebiet. Der mit 5.000 € dotierte Preis wird heuer bereits zum elften Mal für Einzelpersonen, Personengruppen und Vereinigungen ausgelobt. Das Preisgeld stellt die Kreissparkasse Kelheim zur Verfügung.
Vorschlagsberechtigt ist jeder Bürger des Landkreises Kelheim, nicht berücksichtigte Vorschläge der Vorjahre müssen wieder eingereicht werden. Mögliche Preisträger müssen durch Geburt, Leben oder Wirken mit dem Landkreis Kelheim verbunden sein und sich durch ihr Werk hervorragende Verdienste um das kulturelle Leben im Landkreis erworben haben. Dabei können sowol Leistungen auf kulturellem Gebiet (z.B. Tätigkeiten der allgemeinen Kulturpflege, der Heimat- und Brauchtumspflege, sowie der Pflege der Volksmusik), wie auch Leistungen auf dem Gebiet der produzierenden Kunst (z.B. Malerei, Bildhauerei, Literatur, Komposition) und der reproduzierenden Kunst (Inszenierung, Interpretation, darstellende Kunst, Choreographie/Ausdruckstanz), aber auch wissenschaftliche Arbeiten (z.B. Arbeiten zur Kultur-, Geistes-, Kirchen- und Kunstgeschichte, sowie zur Heimat- und Volkskunde) ausgezeichnet werden.
Es wird spannend werden, wer heuer mit seinem Schaffen die Jury, bestehend aus Landrat Martin Neumeyer, dem Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Kelheim, Dieter Scholz, sieben Mitgliedern des Kreistages sowie vier Sachverständigen zu den verschiedenen künstlerischen Bereichen überzeugen wird. Die Vergabesitzung wird im April 2018 sein, die offizielle Übergabe wird Ende Juni 2018 erfolgen.
Vorschläge können bis 23.03.2018 in schriftlicher Form beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet 23, Donaupark 13, 93309 Kelheim mit kurzer Begründung bzw. Beschreibung des künstlerischen Wirkens eingereicht werden. Gerne beantworten wir auch weitere Fragen zur Vergabe.
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