Trauerspiel Windkraftanlagen
(Pfaffenhofen, hal)Symbolbild: Raths
Als Trauerspiel bezeichnet die Pfaffenhofener CSU die Planung von drei Windkraftanlagen im Förnbacher Forst durch die Bürgerenergiegenossenschafft im Landkreis Pfaffenhofen (BEG) und sie moniert außerdem, dass die zeitliche Genehmigungsvorgaben beim Windrad Lustholz nicht eingehalten wurden. In einer Pressemitteilung legen die Christsozialen heute ihre Kritikpunkte vor.
„Die CSU Pfaffenhofen hinterfragt das Vorgehen der BEG, drei Windkraftanlagen im Förnbacher Forst bei Streitdorf errichten zu lassen. Medien hatten berichtet, dass die BG ihren Bauantrag zurückgezogen und einen neuen Bauantrag eingereicht hat. Dadurch kommt es neuerlich zu Verzögerungen“, heißt es in dem Papier. War letztens von den Stadträten und Vertretern der Bürgerenergiegenossenschaft, Markus Käser und Andreas Herschmann, noch verkündet worden, der Bau der Windkraftanlagen finde noch im Jahr 2018 statt, laufe es jetzt auf das Jahr 2019 hinaus. „Ich finde es schon bemerkenswert, dass der Baubeginn der Windkraftanlagen im Förnbacher Forst – wenn überhaupt – erst mehr als zwei Jahren nach dem Bürgerentscheid stattfinden soll“, sagt der CSU-Ortsvorsitzende Christian Moser.
Zuerst veranstalte man mit einer beispiellosen Informationskampagne und einem Bürgerentscheid ein unvergleichliches Tamtam in der Stadt und dann passiere über Jahre einfach gar nichts. „Waren die Probleme, die nun zu erheblichen Verzögerungen führen, vor dem Bürgerentscheid nicht absehbar? Hätte man das nicht vorher auch thematisieren müssen?“, fragt Moser. Der Eindruck verfestige sich, dass die Planungen wohl übers Knie gebrochen wurden und voreilig waren. „Das Schlimme ist für mich, dass sich die Stadtpolitik hier hat einspannen lassen und auf Kosten der Steuerzahler beziehungsweise Stadtwerke diesen Bürgerentscheid und die damit einhergehende Informationskampagne noch unbedingt im Jahr 2016 durchführen wollte, obwohl nicht klar war, ob und wann ein Bau dieser Windkraftanlagen rechtlich und tatsächlich möglich ist“, so der Pfaffenhofener CSU-Chef. Wäre über die bestehenden Risiken frühzeitig besser aufgeklärt worden, wäre der Bürgerentscheid vielleicht anders ausgefallen, mutmaßt Moser.
Aus Sicht der CSU gehe es zudem gar nicht, wenn Beruhigungspillen verteilt würden: „Wenn man behauptet, dass es rechtlich keinerlei Probleme gäbe, ist das nicht ganz richtig. Bei den geplanten Windkraftanlagen im Förnbacher Forst gibt es erhebliche naturschutzrechtliche Problemstellungen. Im betreffenden Waldgebiet, das neben dem hohen Naherholungsfaktor auch ökologisch eine besonders strukturierte Flora und geschützte Fauna aufweist, seien besondere naturschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen, die zu Auflagen oder sogar einer Versagung der Baugenehmigung führen können“, so Moser. Laut CSU ist der Bau der Windkraftanlagen rechtlich keinesfalls unproblematisch. So oder so würde der Bau dieser Windkraftanlagen eine Herausforderung für den Naturschutz darstellen. „Und das in einer Zeit, in der Grüne und ÖDP für den Naturschutz Volksbegehren gegen den Flächenverbrauch in Bayern anstoßen“, sagt Moser. Die CSU Pfaffenhofen frage sich schon, ob diese naturschutzrechtlichen Belange vor dem Bürgerentscheid hätten auf den Tisch gepackt werden müssen. „Fest steht, dass über diese Fragen kaum informiert wurde“, so Moser.
Zum Thema Glaubwürdigkeit gehöre aus Sicht der CSU auch, dass für das bestehende Windrad im Lustholz bei Uttenhofen die Vorgaben des Landratsamts nicht eingehalten wurden. Im Genehmigungsbescheid für die Windkraftanlage heißt es: „Für die Rodungsflächen sind Ersatzaufforstungen im Hinblick auf das Ziel ‚Walderhaltung’ von 1:1 erforderlich. (...) Die Ersatzaufforstungsfläche soll spätestens ein Jahr nach der einschlägigen Rodung im Einvernehmen mit dem Pfaffenhofener Amt für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten aufgeforstet werden“. Wie man wisse, sei die Windkraftanlage im April 2016 in Betrieb gegangen. Die Rodung habe demnach naturgemäß vorher stattgefunden. „Laut Auskunft des Landratsamts sei erst jetzt, im 1. Quartal 2018, eine Ausgleichsfläche festgelegt worden – in einem anderen Ortsteil“, so Moser. „Dass die Vorgabe des Genehmigungsbescheids vom Vorhabenträger offenkundig nicht eingehalten wurde, finde ich schwierig“. In einem Prospekt, das auf der Homepage der Stadt veröffentlicht ist, stehe: „Kein Baum geht verloren! 1:1 Aufforstung – jeder Baum, der gefällt wird, wird vor Ort wieder gepflanzt.“ Das sei mit einer Aufforstungsfläche in einem anderen Ortsteil nicht erfüllt, so Moser.
Insgesamt dränge sich leider der Eindruck auf, dass hier um jeden Preis bestimmte Projekte durchgedrückt werden sollen. „Das ist sicherlich auch nicht die Absicht der Ja-Stimmen beim Bürgerentscheid gewesen“, so Moser. Die CSU werde die Angelegenheit weiter kritisch begleiten. „Wir machen hier von all unseren Informationsrechten Gebrauch und sind dementsprechend im Kontakt mit dem Landratsamt.“
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