Ausweitung der LKW Maut zum 1. Juli
(Mainburg/Kelheim, hal/sh)
Das Landratsamt Kelheim informiert: Ab dem 1. Juli 2018 wird die Lkw-Maut auf das gesamte Bundesstraßennetz ausgeweitet. Die Gebührenpflicht gilt dann auch für einspurig ausgebaute Strecken sowie Ortsdurchfahrten. Das mautpflichtige Bundesstraßennetz wächst dadurch auf ca. 40.000 km an. Dadurch nimmt die Zahl der mautpflichtigen Fahrzeuge von zuletzt 1,6 Millionen voraussichtlich um etwa 130.000 zu – ein Plus von 8 Prozent.
Die Mautpflicht auf dem Bundesautobahnnetz (ca. 13.000 km) wird zum 1. Juli 2018 auch auf sämtliche einspurige Strecken ausgeweitet. Es bleibt bei den bekannten Ausnahmen für
1. die Bundesautobahn A 6 von der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Saarbrücken-Fechingen in beiden Fahrtrichtungen,
2. die Bundesautobahn A 5 von der deutsch-schweizerischen Grenze und der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Müllheim/Neuenburg in beiden Fahrtrichtungen.
Unverändert bleiben
- die Tonnagegrenze von 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG),
- die in der Anlage 1 zum Gesetz festgelegten Mautsätze sowie
- die bisherigen Mautbefreiungstatbestände, wie z. B. die Mautbefreiung für
Einsatzfahrzeuge im Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst.
Mit der Ausdehnung des mautpflichtigen Streckennetzes gilt ab dem 1. Juli 2018 eine zusätzliche Mautbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
Vorbereitungen der Toll Collect GmbH zur Mautausweitung
Der Mautbetreiber, die Toll Collect GmbH, bereitet derzeit im Auftrag des Bundes das Mautsystem für die kommende Mauterweiterung vor. Sie informiert auf ihrer Internetseite www.toll-collect.de aktuell und zeitnah über wichtige Änderungen im Mautsystem, wie z. B.
- die neuen manuellen Einbuchungsmöglichkeiten für die Maut-Online, per App (ab Frühjahr 2018 geplant) sowie an neuen Mautstellen-Terminals
- die laufenden Vorbereitungen für die in Fahrzeugen eingebauten On-Board-Units
(kein Gerätetausch, aber geänderte Display-Anzeige
- die neu entwickelten, zusätzlichen Kontrollsäulen zur Überprüfung der Einhaltung der Gebührenpflicht auf den Bundesstraßen.
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