Einschränkungen wegen PFC-Belastung
(Manching, hal/rt)Wie das Landratsamt Pfaffenhofen heute mitteilte, ist die erlaubnisfreie Benutzung von Grundwasser und Oberflächenwasser zur Bewässerung in den Ortsteilen Lindach und Westenhausen des Marktes Manching einschließlich außerorts liegender, bebauter Freizeitgrundstücke ab kommenden Montag untersagt. Diese Allgemeinverfügung gilt dann bis zum 30. April 2032.
Im gleichen Zeitraum dürfen Oberflächengewässer nördlich und nordöstlich des Flugplatzes Manching an Baggerseen, Westenhauser Ach und Irschinger Ach ebenfalls erlaubnisfrei nicht mehr zur Bewässerung verwendet werden. Der Grund dafür ist die bereits seit längerem bekannte Belastung mit Per- und Polyfluorierte Chemikalien (PFC).
Von der Allgemeinverfügung betroffen seien in erster Linie „alle Hausbrunnen in diesem Bereich, die bisher zur Gartenbewässerung benutzt werden und zwar unabhängig von den jeweiligen Einzelbeprobungs-Ergebnissen.“ Sollte ein Erdaushub in diesen Bereichen erfolgen, sein dieser einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Dafür seien entsprechende abfallrechtliche Untersuchungen erforderlich, die nachzuweisen sind.
Laut Landratsamt sei die Verfügung erforderlich, „da in den umfassten Bereichen aufgrund bisheriger Untersuchungen PFC-Konzentrationen festgestellt wurden, die eine bedenkenlose Benutzung des Grund- und Oberflächenwassers zu Bewässerungszwecken nicht mehr ermöglichen.“
Von der Untersagung nicht erfasst seien landwirtschaftliche Brunnen, die der Bewässerung der Ackerflächen dienen, da in den bisher durchgeführten Beprobungen der Ackerböden kein PFC nachgewiesen worden sei. Das Landratsamt weist darauf hin, dass bei einer Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen ein Zwangsgeldverfahren eingeleitet wird und dass Schadenersatzansprüche fristgerecht beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen, Abteilung Dienstleistungen und Recht, Fontainengraben 200, 53123 Bonn geltend gemacht werden müssen. Eventuelle Schadenersatzforderungen würden dann einzelfallbezogen geprüft.
Die konkret betroffenen Bereiche sind in Lageplänen verzeichnet, die der Allgemeinverfügung beiliegen. Diese kann ab dem 14. Mai für den Zeitraum von zwei Monaten im Landratsamt Pfaffenhofen, Zimmer B205 (2. Stock), Hauptplatz 22, zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.30 und an Freitagen von 8.30 bis 12. 30 Uhr.
Zudem liegen die Allgemeinverfügung, die zugehörigen Lagepläne und die Begründung ebenfalls ab dem 14. Mai für den Zeitraum von zwei Monaten beim Markt Manching, Ordnungsamt, Zimmer 08 (Erdgeschoss), Ingolstädter Straße 2, aus. Die Einsichtnahme ist dort zu folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag zusätzlich von 13.30 bis 16 Uhr und an Mittwochen von 13.30 bis 18 Uhr.
Für den Zeitraum von zwei Monaten werden die Unterlagen auch auf der Internetseite des Landkreises www.landkreis-pfaffenhofen.de ab Montag veröffentlicht.
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