Bauausschuss lehnt neuen Antrag für die Reitanlage ab
(Wolnzach, hr)Trotz einer Beseitigungsanordnung für den ohne Genehmigung gebauten Pferdestall am Stieglberg in Wolnzach wurde ein neues Verfahren angestrengt. Der Bauausschuss aber blieb bei seinem Nein.
Mit einem Kopfschütteln wertete man in Wolnzach das Signal, das bezüglich des vor vielen Jahren ohne Genehmigung errichteten Reitstalls am Stieglberg in der Bauverwaltung eintraf. Obwohl das Landratsamt bereits 2015 eine Beseitigungsanordnung erlassen hatte, soll nun ein neues Verfahren in Gang gesetzt werden. „Es muss irgendwann einmal Rechtssicherheit herrschen“, wertete Bürgermeister Jens Machold (CSU) diesen Vorgang.
Über zehn Jahre zieht sich dieser Vorgang hin und geht jetzt mit dem neuen Antrag in eine weitere Runde. Eine unbefriedigende Situation. Während die einen auf einen positiven Bescheid hoffen, warten andere, dass die Anlagen endlich zurückgebaut werden. „Für mich ist dieser gesamte Vorgang einmalig“, so Machold weiter. Er verwies einerseits auf das neue Verfahren, andererseits auf die Beseitigungsanordnung und sieht in beidem einen Widerspruch in sich.
Seitens des Landratsamtes hießt es hierzu: „Ein neues Verfahren beginnt dann, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Das geschieht nicht auf Veranlassung des Landratsamtes, sondern durch den Bürger. Diesem steht es frei, jederzeit einen Bauantrag zu stellen. Die Behörden müssen diesen bearbeiten und dabei u.a. darüber entscheiden, ob sich seit der letzten Antragstellung ein neuer Sachverhalt ergeben hat. Wenn ja, muss der Antrag unter Zugrundelegung dessen neu geprüft werden. Sieht die Behörde keine neuen Entwicklungen, braucht sie sich mit dem Antrag in der Sache nicht zu beschäftigen. Das Verfahren des bauaufsichtlichen Einschreitens, an dessen Ende z.B. eine Beseitigungsanordnung stehen kann, ist zu unterscheiden vom Genehmigungsverfahren; auch wenn es um dasselbe Vorhaben geht.“
Diese Auffassung fand jedoch keine Mehrheit unter den Mitgliedern des Bauausschusses. Hier wertete man dieses Verhalten als Hinhaltetaktik. „Ein Verfahren, das eigentlich abgeschlossen ist, an dessen Ende eine rechtskräftige Anordnung steht, wird mit einem neuen Antrag hinterlegt. Das kann ich nicht mehr verstehen“, sagte Machold.
Während die Mehrheit dieser Einschätzung folgte, war es der neue Bauantrag war für Max Wallner (FDP-UW-BGW) nicht entscheidungsreif. Er betonte, dass man hier im Trüben fische, da sich die Situation geändert habe. Wallner wollte den Punkt absetzen, um der Eigentümerin die Möglichkeit zu geben, ähnlich wie Landwirt Martin Schleibinger, der einen Bauantrag für eine landwirtschaftliche Halle gestellt hatte, ihr Anliegen im Gemeinderat vorzutragen.
Alleine mit diesem Vergleich zog sich der BGWler den Zorn der übrigen Mitglieder zu. „Es gibt einen Schwarzbau. Kein Anwohner hat unterschrieben. Die Voraussetzungen sind nicht gegeben. Wir können das als Bauausschuss nicht genehmigen“, so Alois Brummer (CSU). Folglich wurde der neue Antrag gegen die Stimmen von Brigitte Hackl (SPD) und Max Wallner abgelehnt.
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