Durchaus Chancen auf Erfolg
(Wolnzach, hr)Die geplante und sich derzeit im Bau befindliche Hähnchenmastanlage in Eschelbach hat die Gemüter im Landkreis erregt. Vor allem Umweltschützen erhoben während der Planungsphase massive Einwände gegen die Anlage. In letzter Konsequenz reichten sie, nachdem seitens des Landratsamtes die Baugenehmigung erteilt worden ist, Klage am Verwaltungsgericht ein.
Zwar wurde der Eilantrag für einen sofortigen Baustopp im April von den Münchner Richtern abgelehnt, das ist jedoch, wie es in einer Pressemitteilung des Bund Naturschutzes heißt, nur die halbe Wahrheit. Wie Micha Lohr, Vorsitzender der Ortsgruppe Wolnzach/Rohrbach bestätigte, sind bereits im Eilverfahren zahlreiche Fragen aufgeworfen worden, in denen das Gericht sich nicht der Meinung der Genehmigungsbehörde anschloss. Nach Aussagen Lohrs will man derzeit aber nicht die gesamte Genehmigung widerrufen, sondern Änderungen vornehmen und Auflagen ergänzen.
Ganz speziell verwies Lohr diesbezüglich auf die Pachtflächen. Während die Laufzeiten der Pachtverträge für die Flächen, die für die Erzeugung der Futtermittel benötigt werden, für das Landratsamt keine wesentliche Rolle spielten, sieht das Gericht darin doch einen maßgeblichen Punkt. Für die Richter müssen die Restlaufzeiten in einem angemessenen Verhältnis zur voraussichtlichen Betriebszeit der Anlage stehen.
Dabei folgte das Verwaltungsgericht nicht in allen Punkten dem Bund Naturschutz. So sprachen sie den Umweltschützern das Recht ab, sich im Verfahren zu Aspekten des Tierwohls von Nutztieren zu äußern, da dies nicht weiter in der Satzung niedergeschrieben ist. Trotz dieser Entscheidung, gegen die seitens des Bund Naturschutzes Beschwerde eingelegt wurde, schätzt man die Situation grundsätzlich positiv ein. „Wie das Gericht dem Verband bestätigte, wurden berechtigte Fragen aufgeworfen, die im Hauptverfahren bewertet werden müssen. Ein Widerruf der Genehmigung ist ausdrücklich noch möglich, auch wenn die Bauarbeiten zügig voranschreiten.“, so Lohr.
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