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Kein Bordinghouse in Rohrbach ?

(Rohrbach, wk)

Eine Menge Themen hatten sich für den Bauausschuss der Gemeinde seit der letzten Sitzung angesammelt und deshalb waren die Mitglieder des Ausschusses über zwei Stunden im Gemeindegebiet unterwegs, um sich vor Ort über den Sachverhalt zu informieren, denn das ist immer noch besser als eine Entscheidung am „grünen Tisch“. Dabei wurden aber auch viele Kleinigkeiten behandelt.

 

                                    
Interessant war der Antrag auf Errichtung eines Boardinghouses im Gewerbegebiet, Carl-Benz-Straße. Hier hatte sich der Bauausschuss schon früher auf eine Ablehnung festgelegt. Der Bauherr bemühte daraufhin das Landratsamt, das der Gemeinde aufgab, noch einmal zu prüfen und zu entscheiden – bei Ablehnung würde sonst das Bauamt im Landratsamt dem Bauantrag zustimmen. Einige Mitglieder sahen das als reine Erpressung des Landratsamtes und lehnten den Antrag erneut einstimmig ab. Die zweimalige Ablehnung wurde von den Ausschussmitgliedern damit begründet, dass die Gefahr von illegalen Wohnungen im Gewerbegebiet entstehen würde, denn die Nutzung von Wohnungen in Gewerbe- und Industriegebieten ist in der Regel nur auf Betriebsleiterwohnungen beschränkt, „Normal“-Wohnungen sind jedoch nicht erlaubt – und davon gibt es im Rohrbacher Gewerbegebiet inzwischen eine ganze Menge, was bei einer Überprüfung dazu führen könnte, dass die illegale Nutzungsänderung untersagt wird und die Wohnungen geräumt werden müssten.
Boardinghouses bieten für Wohnen auf Zeit voll möblierte Apartments und haben Geschäftsreisende, Ingenieure und Monteure als Zielgruppe, die sich in den Apartments selbst versorgen und einen flexiblen Service des Hauses nutzen können. Auch Firmen nutzen diese Häuser, um Mitarbeiter für bestimmte Projekte in andere Regionen zu entsenden – sie sind in der Regel günstiger als Hotels. Nicht ganz ausgeschlossen werden kann, dass sich diese Häuser später zu "normalen" Wohnhäusern entwickeln, wenn sie nicht ausreichend kontrolliert werden, so die Meinung der Ausschussmitglieder. In der Region gibt es inzwischen verschiedene Angebote, so zum Beispiel viele in Ingolstadt und auch eins in Ebenhausen.


Weniger dramatisch waren die anderen Anträge: So beantragte ein Eigentümer in der Mißbergstraße die Errichtung von zwei Garten-Gerätehäusern und somit eine Befreiung von einzelnen Vorschriften des Bebauungsplans (B-Plan). Dabei entschieden die Ausschussmitglieder, dass ein Häuschen problematisch sei, da die Sicht bei der Garagenausfahrt eingeschränkt werde und somit das eine der beiden abgelehnt wurde. Ein weiterer Punkt war die gewünschte Errichtung eines Carports mit Solarmodulen in der Raiffeisenstraße, was mit 5 : 3 Stimmen abgelehnt wurde, da vor Carports zur Straße hin ein Stauraum gem. B-Plan von 5 Metern vorhanden sein muss, was hier nicht der Fall war. Anders wurde dagegen der Überdachung eines Stellplatzes in der Peretkundstraße mit 5 : 3 zugestimmt, um einem Rollstuhlfahrer bessere Möglichkeiten zum Einstieg ins Auto zu ermöglichen. Völlig unproblematisch war der Bauantrag für ein Haus im Frauental, da schon der Vorbescheid positiv war; gleiches galt für den Ersatzbau eines Hauses Im Gellert und für die Erneuerung eines Dachstuhls mit dem Neubau von Schleppgauben in der Ahornstraße sowie für den Neubau einer Garage und Lagerhalle in Waal, den das Landratsamt auch schon befürwortet hatte.
Das Regenwasser war in zwei Fällen ein Problem, so in Rohr, wo über einen abfallenden Feldweg bei Starkregen das Wasser über einen Graben und über eine Straße in die Ortsmitte fließt und Straße und Grundstücke überflutet. Hier schlug Bautechniker Georg Meurer die Ausweitung des Abwassergrabens und eine Gabionenwand vor, die das Wasser und den Schlamm bremsen sollen, so dass Wasser und Schlamm nicht mehr so viel in den Ort fließen. Anders dagegen in Fahlenbach in der Bergstraße, wo Regenrinnen das Wasser nicht in die Kanalisation leiten, sondern auf die Hauptstraße und in den Keller eines Eckhauses. Um hier zu einer Klärung zu kommen, muss erst einmal der über 70 Jahre alte und kleine Abwasserkanal untersucht werden. Einfacher dagegen die einstimmige Entscheidung zum Bau weiterer Parkplätze beim Feuerwehrhaus in Fahlenbach – hier packt die Feuerwehr selber an und die Gemeinde stellt Material und Geräte zur Verfügung. Einer Nutzungsänderung eines Wohnhauses für betreutes Wohnen in Fahlenbach von Kindern im Alter von 6 bis 12 Jahre wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt, da das Haus nach dem Auszug der jungen Asylbewerber für den Kinderbedarf umgebaut werden muss.

 

 

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