PFC: Behörden arbeiten mit Hochdruck an der Aufklärung
(Pfaffenhofen, hal)Wie es aus dem Landratsamt Pfaffenhofen in einer Pressemitteilung vom heutigen Donnerstag heißt, arbeiten die Behörden mit Hochdruck an der Aufklärung und Festlegung von Sanierungsmaßnahmen wegen der PFC-Belastung im Umfeld des Flugplatzes Manching.
„Das Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm weist als staatliche Bodenschutzbehörde darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Anordnung von Sanierungsmaßnahmen auf dem Flugplatzgelände aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht möglich ist“, so die Mitteilung.
Das Bodenschutzrecht sieht demnach in Fällen wie diesem eine genaue Abfolge von Verfahrensschritten vor: 1. Erfassung – 2. Historische Recherche – 3. Orientierende Untersuchung – 4. gegebenenfalls Detailuntersuchung – 5. gegebenenfalls Sanierungsuntersuchung – 6. gegebenenfalls Sanierung. Derzeit werden die drei Hauptkontaminationsflächen auf dem Flugplatzgelände im Detail untersucht. Der Abschluss dieser Untersuchungsphase ist die „abschließende Gefährdungsabschätzung“. Diese muss den Behörden bis 30. August 2018 vorliegen. Ziel dieser Gefährdungsabschätzung ist die Feststellung, ob eine Gefahr vorliegt. Auf deren Grundlage folgt die Sanierungsuntersuchung zur Planung konkreter Sanierungsmaßnahmen.
„Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, fachlich fundierte konkrete Maßnahmen zur Sanierung des Flugplatzgeländes und zur Reduzierung der PFC-Belastung des abfließenden Grund- und Oberflächenwassers festzulegen. Die Grundlagen dafür fehlen noch. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet“, stellt Landrat Martin Wolf klar. „Ich habe größtes Verständnis für die Verärgerung und die Sorgen der Betroffenen. Wir setzen uns auf verschiedenen politischen Ebenen dafür ein, einen finanziellen Ausgleich und ganz konkrete Hilfestellungen für die Betroffenen zu erreichen, zum Beispiel eine Bagatellregelung für Erdaushub und Bauwasserhaltung, sowie eine Lagermöglichkeit für belasteten Erdaushub.“
Die Folgen für bestimmte, auch von Bürgern geforderte konkrete Maßnahmen, etwa den Einbau von Spundwänden, seien nicht abschätzbar. Sie würden einen unkalkulierbaren Eingriff in ein fein abgestimmtes hydrogeologisches System auf dem Flugplatzgelände und den Flächen südlich und nördlich des Flugplatzes darstellen, so das Landratsamt. „Grundwasser und Oberflächengewässer durchfließen das Flugplatzgelände in geregelter und kontrollierter Weise. Bei Eingriffen würde sich das Wasser einen neuen Weg suchen. Alle Maßnahmen auf dem Flugplatzgelände, die auf das Grund- und Oberflächenwasser Einfluss haben, z.B. das Grabensystem, sind wasserrechtlich mit Bescheiden detailliert geregelt“.
Mehrkosten, die Bürgern infolge der PFC-Belastung entstünden, könnten nur auf dem Privatrechtsweg gegenüber der Bundeswehr geltend gemacht werden. Das Landratsamt habe darauf bereits mehrfach hingewiesen. „Der Landkreis kann keine privaten Schadenersatzansprüche gegenüber einem Dritten ausgleichen oder dafür in Vorleistung gehen.“ Darüber hinaus seien sowohl die Maßnahmen als auch die damit verbundenen Kosten nicht abschätzbar.
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