Aus der Bauausschusssitzung:

Im Posthof geht's voran

(Wolnzach,, )

Am vergangenen Dienstag beschäftigte sich der Bauausschuss der Gemeinde Wolnzach auch mit der Überplanung des Posthofgeländes, das in Zukunft in Verbindung mit dem Areal der Evangelischen Kirche und dem Bürgergarten eine innerörtliche Einheit bilden soll.

Des Weiteren wurden die folgenden Tagesordnungspunkte bearbeitet: Der Antrag auf Vorbescheid zum Abriss einer landwirtschaftlichen Halle, Errichtung eines landwirtschaftlichen Pferdestalles, Errichtung einer Reithalle im Edenthal wird in ortsplanerischer Hinsicht befürwortet. Die Erschließung erfolgt über einen ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg. Es ist noch zu prüfen, ob aufgrund des künftigen Verkehrsaufkommens diese Wegefläche ausreicht und für die beabsichtigte Nutzung der Reithalle genügend Parkplätze auf dem Privatgelände vorhanden sind. 3. Bürgermeister Frank regte an, das die Verwaltung außerdem vor Beginn der Baumaßnahme den Zustand der öffentlichen Wegefläche für evtl. spätere Gewährleistungsansprüche festhalten solle.

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von 9 Reihenhäusern mit 9 Garagen und 9 Stellplätzen auf dem Grundstück Hopfenstraße 29 wird grundsätzlich befürwortet. Geplant sind jeweils drei Reihenhäuser, die in drei Reihen angeordnet sind. Das Bauvorhaben befindet sich derzeit im Überschwemmungsbereich der Wolnzach. Nachdem das geplante Vorhaben erst nach der durchgeführten Hochwasserfreilegung in dieser Form bebaubar wird, ist vor der Baugenehmigung der notwendige Grunderwerb notariell zu sichern. Von der Verwaltung ist des weiteren noch zu prüfen, ob im Zuge des anstehenden Ausbaues der Hopfenstraße ein Grunderwerb für eine evtl. Linksabbiegespur erforderlich ist.

Die im vorgelegten Plan beabsichtigten Senkrechtparkplätze zur Hopfenstraße hin sollen dahingehend abgeändert werden, dass die Erschließung der geplanten Reihenhäuser über eine gemeinsame Zufahrt erfolgt. Die Garagen und Stellplätze sind dementsprechend anzuordnen.

Die Firma Rieblinger beantragte die Weiterführung des Kiesabbaus auf den Grundstücken Fl.Nr. 175 und 176 der Gemarkung Gosseltshausen. Die Baugenehmigung für den Kiesabbau und die Wiederverfüllung ist im Jahre 1994 unter anderem unter der Bedingung erfolgt, dass die öffentliche Wegefläche zum Kiesabbau hin ordnungsgemäß unterhalten und instandgesetzt wird. Ein Teil dieser Wegefläche von der Einmündung Bahnerberg bis zur Kompostieranlage Demmel ist durch die jahrelange Beanspruchung durch die Lkw's erheblich beschädigt worden und bedarf deshalb vor einer weiteren Genehmigung einer dringenden Sanierung.

Die Zustimmung zu dieser Verlängerung erfolgt deshalb unter der Bedingung, dass vom Antragsteller vor Beginn eines weiteren Kiesabbaues die oben genannte Teilstrecke der öffentlichen Wegefläche durch Aufbringung einer neuen Tragdeckschicht wiederhergestellt wird. Für die künftige Nutzung ist bei Einreichung des Bauantrages vom Antragsteller eine neue Sondernutzungserlaubnis für die Instandhaltung der öffentlichen Wegefläche notwendig.

In seiner Sitzung vom 23.11.2000 hat der Marktgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Siedlung" in Larsbach beschlossen.

Die damals vorgesehene beidseitige Bebauung für ein Allgemeines Wohngebiet war wegen der nahegelegenen Hopfengärten aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, so dass nunmehr eine Umplanung erforderlich ist. Dipl.-Ing. Hans Koch legt hierzu mehrere Alternativlösungen mit verschiedenen Erschließungsvarianten vor. In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Pfaffenhofen soll nunmehr geprüft werden, welche dieser Lösungen weiter verfolgt werden soll.

Der Bebauungsplan für das Posthofareal war ausgelegen, um die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu gewährleisten. Zu den vorgebrachten Bedenken und Anregungen nimmt der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach wie folgt Stellung: Die für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes notwendigen Nebenbestimmungen aus Sicht der Denkmalpflege wurden in die Begründung des Bebauungsplanes mitaufgenommen.

Auf Anregung des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm werden die bestehenden Häuserreihen der Anwesen Klosterstraße 2 und 4 und Marktplatz 2 bis 5 sowie die beiden Biergärten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes als einfacher Bebauungsplan ausgewiesen.

Bei den geplanten Wohngebäuden des Gebäudetyps B wird der Rücksprung des Terrassengeschosses mit 0,75 m als ausreichend erachtet, weil auch damit gewährleistet ist, dass das Terrassengeschoss nicht als drittes Normalgeschoss in Erscheinung tritt.

Die Maximalfläche des Terrassengeschosses wird auf zwei Drittel der Fläche des darunterliegenden Normalgeschosses begrenzt.

Als Dachfarbe werden ziegelrote, naturrote, braune und graue Dachziegel und Dachsteine zugelassen, nachdem diese Farben in der Umgebung dieses Bebauungsplangebietes vorhanden sind. Gesinterte oder engobierte Oberflächen werden nicht zugelassen.

Da in diesem Bereich bereits verschiedene Putzoberflächen vorhanden sind werden hierzu keine Beschränkungen vorgenommen.

In die Festsetzungen wird noch mitaufgenommen, dass nur rechteckige längsgerichtete Baukörper zulässig sind.

Der von Dipl.-Ing. Gernot Trapp, Wolnzach, ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes "Ehemaliges Spatengelände mit Posthof" in Wolnzach mit Begründung in der Fassung vom 15.01.2008 wird gebilligt.

Der Bau- und Umweltausschuss kann sich auf einer Teilfläche am südwestlichen Ortseingang von Starzhausen die Ausweisung von zwei Bauparzellen für die Errichtung von 2 Einfamilienhäusern vorstellen, sofern dieses Vorhaben im Rahmen einer Außenbereichssatzung möglich ist.

Sollte dieses Verfahren möglich sein, ist mit dem Bauwerber ein städtebaulicher Vertrag für die Übernahme der Planungskosten auszufertigen.

Das Ingenieurbüro Fuchs wird mit einer Voruntersuchung und Kostenschätzung für eine Radwegeanbindung nach Rohrbach bzw. Burgstall beauftragt. Die Vorschläge sollten bis spätestens April 2007 dem Markt Wolnzach vorliegen.

Nach der durchgeführten Ausschreibung erhält die Firma Dieter Schmidt GmbH, Niederlauterbach. Geisenfelder Str. 47a, 85283 Wolnzach im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, dieser wird vertreten durch das Ingenieurbüro Fuchs, Burgstall, Hausnerstr. 19, 85283 Wolnzach, den Auftrag zur Ausführung der Innenputzarbeiten beim Neubau der 1-fach Sporthalle nach Prüfung zum Angebotspreis von 32.512,19 ? inklusive MWSt als günstigster Bieter.

1. Bürgermeister Schäch berichtet, dass laut Auskunft des Landkreises der Geh- und Radweg im Zuge des Straßenausbaues von Wolnzach ortsauswärts nach Niederlauterbach auf der linken Seite angelegt werden soll. Sobald nähere Informationen über die Planung vorliegen, wird der Marktgemeinderat hierüber informiert.

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