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Steiner widerspricht Darstellung in WoWo vom 15.9.08

(Wolnzach , )

Hopsteiner teilt auf die Berichterstattung der Wolnzacher Woche mit, dass die zwei zurückgesandten Hopfenpartien keine Vertragshopfen ihres Hauses waren, sondern Partien von Drittfirmen, die nur zur Lagerung und späteren Verarbeitung bei Hopsteiner angeliefert und bei der routinemäßigen Warenkontrolle definitiv als zu feucht von Hopsteiner gemessen wurden. Die Warenkontrolle führt Hopsteiner im Auftrag des Endkunden bei der Einlagerung durch. Prinzipiell wird Hopsteiner keine Hopfen zurückweisen, die den vereinbarten Lieferstandards entsprechen. Hopsteiner geht davon aus, dass dies so gut wie in den letzten Jahren funktioniert und auf die Arbeit der Hopfenpflanzer Verlass ist..

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