Bauausschuss: Allwetterplatz wird in Angriff genommen
(Wolnzach, pmt)Nicht nur der Allwetterplatz neben der Hauptschule, der einer Sanierung bedarf, stand auf der Tagesordnung. Der Bauausschuss beschäftigte sich in seiner Sitzung auch mit einigen Bauanträgen und Bebauungsplänen. Die Punkte im Einzelnen:
Nr. 1
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Bau- und Umweltausschusssitzung vom 09.12.2008
Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Bau- und Umweltausschusssitzung vom 09.12.2008 wird gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.
Einstimmiger Beschluss.
Während des nächsten Tagesordnungspunktes betritt MGR Thalmeir-Bichler den Sitzungssaal.
Nr. 2
Korzinek Dr. Peter, Am Starzenbach 1, 85283 Wolnzach;
hier: Bauantrag zur Renovierung und Erweiterung der bestehenden Arztpraxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 131 der Gemarkung Wolnzach, Am Starzenbach 1
Der Bauantrag zur Renovierung und Erweiterung der bestehenden Arztpraxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 131 der Gemarkung Wolnzach, Am Starzenbach 1, wird befürwortet.
Das Landratsamt Pfaffenhofen soll im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Anzahl der erforderlichen Stellplätze für dieses Bauvorhaben prüfen. Der Markt Wolnzach erklärt sich mit der Ablösung dieser Stellplatzpflicht gem. Art. 47 BayBO einverstanden. Ein entsprechender Ablösungsvertrag ist vor der Baugenehmigung mit dem Markt Wolnzach abzuschließen. Außerdem gehen die im Zuge der Stellplatzanlegung erforderlichen Gehwegveränderungen zu Lasten des Bauwerbers.
Einstimmiger Beschluss.
Nr. 3
Hofmann Brigitte, Paulinus-Fröhlich-Str. 5, 85283 Wolnzach;
hier: Abbruch der vorhandenen Gebäude und Bauantrag zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Garagen und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nr. 129, 130 der Gemarkung Wolnzach, Schloßstr. 5
Der Abbruch der vorhandenen Gebäude und der Bauantrag zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Garagen und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nr. 129, 130 der Gemarkung Wolnzach, Schloßstr. 5, wird befürwortet.
In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.
Einstimmiger Beschluss.
Nr. 4
Kolb Robert, Kellerstr. 4, 85283 Wolnzach;
hier: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage bzw. Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 425/4 der Gemarkung Wolnzach, Nelkenweg
Herr Robert Kolb beantragt den Neubau eines Wohnhauses mit Garage bzw. Carport auf der Rückseite des Grundstück Fl.Nr. 425/4 der Gemarkung Wolnzach.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 „Nord-Ost I, 1. Änderung“ und weicht mit dieser Planung wesentlich von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. In diesem Bebauungsplan ist nur im vorderen Bereich eine Wohnbebauung vorgesehen und der rückwärtige Bereich nicht überplant und auch keine Erschließung vorgesehen.
Ein Baurecht könnte somit erst durch die Änderung dieses Bebauungsplanes ermöglicht werden, so dass dieser Bauvoranfrage zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugestimmt werden kann.
Der Markt kann sich eine Bebauung des rückwärtigen Bereiches vorstellen, wenn durch eine entsprechende vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden können.
Mit dem Antragsstellern ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungs- und Verwaltungskosten abzuschließen. Im Anschluss daran wird Dipl.-Ing. Gernot Trapp, Wolnzach, mit der Ausarbeitung dieser vereinfachten Änderung beauftragt.
Einstimmiger Beschluss.
Nr. 5
Bauer Albert und Rosemarie, Bahnleite 8, 84072 Au;
hier: Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage und einer Ferienwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 54 der Gemarkung Larsbach, Schulweberstr. 9
Der Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage und einer Ferienwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 54 der Gemarkung Larsbach, Schulweberstr. 9, wird befürwortet.
In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.
Die für die Gesamtnutzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück nachzuweisen.
Außerdem sollte die Einhaltung der Abstandsflächen überprüft werden.
Einstimmiger Beschluss.
Nr. 6
Innenbereichssatzung Nr. 7 „An der Josef-Schlicht-Straße“ in Geroldshausen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 47/4, 534 und 534/2 der Gemarkung Geroldshausen;
hier: Aufstellung
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach beschließt die Aufstellung der Innenbereichssatzung Nr. 7 „An der Josef-Schlicht-Straße“ in Geroldhausen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 47/4, 534 und 534/2 der Gemarkung Geroldshausen. Die zur Bebauung vorgesehenen Teilflächen befinden sich in zweiter Reihe hinter der bestehenden Bebauung an der Josef-Schlicht-Straße 2 und 4 bzw. Hauptstraße 57 und 59 in Geroldshausen.
Durch diese Innenbereichssatzung sollen die bauplanungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung von 4 Einfamilienhäusern auf den Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 47/4, 534 und 534/2 der Gemarkung Geroldshausen geschaffen werden.
Mit den Antragsstellern ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungs- und Verwaltungskosten abzuschließen. Im Anschluss daran wird Dipl.-Ing. Georg Fuchs, Burgstall, mit der Ausarbeitung dieser Innenbereichssatzung beauftragt.
Einstimmiger Beschluss.
Nr. 7
Bebauungsplan Nr. 93 für das Gebiet „An der Siedlung“ in Larsbach;
hier: Einwendungen während der öffentlichen Auslegung
Während der Auslegungsfrist zum oben genannten Bebauungsplan wurden von den Eigentümern des Grundstücks Fl.Nr. 167 der Gemarkung Larsbach, Frau Angelika Nettinger und Herrn Peter Spielvogel, nochmals Einwendungen gegen die Überplanung ihres Grundstücks vorgebracht. Insbesondere wurde dabei erklärt, dass die Erschließung über ihr Grundstück geführt werden soll.
Nachdem somit eine Erschließung derzeit nicht möglich ist, wird das Bebauungsplanverfahren vorerst nicht fortgeführt. Es soll weiterhin versucht werden, mit den beteiligten Grundstückeigentümern eine einvernehmliche Regelung zu finden, wobei jedoch ein Kauf der Grundstücksfläche, Fl.Nr. 167 der Gemarkung Larsbach, unter den genannten Kaufbedingungen für den Markt Wolnzach nicht in Betracht kommt.
Einstimmiger Beschluss.
Nr. 8
Grund- und Hauptschule Wolnzach;
hier: Neuerrichtung des Allwetterplatzes
Nachdem der Allwetterplatz nicht mehr funktionstüchtig ist, wird an dieser Stelle entsprechend der Schulbaurichtlinien ein neuer Allwetterplatz im Ausmaß von 20 m x 28 m, sowie eine Weitsprunganlage und vier Laufbahnen mit 50 m Länge neu erstellt.
Außerdem soll bei dieser Planung auch im Bereich des vorhandenen Pavillions eine Spielfläche für die Grundschule und den künftigen Kinderhort berücksichtigt werden.
Dipl.-Ing. Fuchs, Wolnzach-Burgstall, wird mit der Planung und Bauleitung dieses Vorhabens beauftragt, wobei wegen Einreichung des Förderantrages eine schnellstmögliche Planung und Kostenermittlung erforderlich ist.
Einstimmiger Beschluss.
Nr. 9
Pichlmaier Georg, Haushausen 3, 85283 Wolnzach;
hier: Erlaubnisantrag nach Art. 6 des Denkmalschutzgesetztes (DSchG) zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der landwirtschaftlichen Halle, Grundstück Fl.Nr. 9 der Gem. Haushausen
Der Markt Wolnzach stimmt dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 des Denkmalschutzgesetztes (DSchG) für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der landwirtschaftlichen Halle, Grundstück Fl.Nr. 9 der Gem. Haushausen, zu
Abstimmungsergebnis: 7 : 2 (Gegenstimmen: Kohlhuber, Siegmund)
Nr. 10
Öffentlicher Feld- und Waldweg „Lohwinden-Kreithof“;
hier: Antrag auf Verlegung einer Stromleitung
Dieser Antrag wird auf die nächste Bau- und Umweltausschusssitzung verwiesen, da hierzu noch weitere Erkundungen erforderlich sind.
Einstimmiger Beschluss.
Bekanntgabe
1. Bürgermeister Machold widerspricht den derzeit in Umlauf befindlichen Gerüchten, wonach der Fa. Schäch beim Brand der Lagerhalle von der Gemeinde kein Hilfsangebot unterbreitet wurde. Herrn Josef Schäch wurde von 1. Bürgermeister Machold bei einem Telefongespräch die Überlassung gemeindlicher Hallen, sowie sonstige Hilfe angeboten.. Eine Rechnung über Schaummittel der Feuerwehr musste entsprechend der gesetzlichen Regelungen an die Fa. Schäch weitergeleitet werden, wobei diese Kosten von der Brandversicherung übernommen werden.
Anfrage gemäß § 32 GeschO
Schechinger: Wie steht es mit der Genehmigung für die geplante Kinderkrippe an der Preysingstr. 58 1/3?
1. Bürgermeister Machold versichert, dass hierzu noch ein Brandschutznachweis erforderlich war und nunmehr die Baugenehmigung mit einer Befristung für 3 Jahre in den nächsten Tagen erteilt wird.
Siegmund: Vor längerer Zeit habe ich eine Anfrage wegen einer Gehwegabsicherung durch die Autobahnbrücke gestellt. Zu welchem Ergebnis kam es dabei?
Herr Schwärzer erwidert, dass diese Sache nochmals überprüft wird und in der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung beantwortet wird.
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