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Bauausschuss stimmt Medienzentrum zu

(Wolnzach, )

Neben einigen Bauanträgen und Auftragsvergaben behandelte der Bauausschuss in seiner letzten Sitzung auch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schlagenhauser Mühle III“ und nahm zu den Äußerungen der Träger öffentlicher Belange Stellung.

Protokoll:

1. Bürgermeister Machold stellt fest, dass die Ladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt, die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt und somit der Ausschuss beschlussfähig ist.

Nr. 14

Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Bau- und Umweltausschusssitzung vom 27.01.2009

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Bau- und Umweltausschusssitzung vom 27.01.2009 wird gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Einstimmiger Beschluss.

Nr. 15

Mirlach Georg sen., Schloßstr. 19, 85283 Wolnzach;

hier: Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses und Abbruch des alten Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1041 der Gemarkung Wolnzach, Schloßstr. 19

Der Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses und Abbruch des alten Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1041 der Gemarkung Wolnzach, Schloßstr. 19, wird befürwortet.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Einstimmiger Beschluss.

Nr. 16

Merkl Rupert, Gebrontshausen, Menzinger Str. 6, 85283 Wolnzach;

hier: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses (E+D) mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 125 Tlfl. der Gemarkung Gebrontshausen, Menzinger Straße

Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses (E+D) mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 125 Tlfl. der Gemarkung Gebrontshausen, Menzinger Straße, wird befürwortet.

Die Zufahrt erfolgt von der Menzinger Straße aus über die bestehende private Wegefläche Fl.Nr. 211 Tlfl. und 125 Tlfl. der Gemarkung Gebrontshausen.

Einstimmiger Beschluss.

Nr. 17

Kappelmeier Kristiene, Wendenstr. 9, 85283 Wolnzach;

hier: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 3 Doppelhäusern mit Garagen auf den Grundstücken Fl.Nr. 285, 286, 287 und 281/4 der Gemarkung Wolnzach, Elsenheimerstraße

Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 3 Doppelhäusern mit Garagen auf den Grundstücken Fl.Nr. 285, 286, 287 und 281/4 der Gemarkung Wolnzach, Elsenheimerstraße, wird befürwortet.

Die Erschließung erfolgt von der Elsenheimerstraße aus über einen Privatweg. Diese private Wegefläche wird gem. Art. 55 BayStrWG als Eigentümerweg gewidmet. Träger der Straßenbaulast für diesen Eigentümerweg sind die beteiligten Grundstückseigentümer.

Einstimmiger Beschluss.

Nr. 18

Draheim Christina, Eschelbach, Turmstr. 7a, 85283 Wolnzach;

hier: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses (E+D) auf dem Grundstück Fl.Nr. 459/1 der Gemarkung Eschelbach, Turmstraße (Verlängerungsantrag)

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Verlängerungsantrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses (E+D) auf dem Grundstück Fl.Nr. 459/1 der Gemarkung Eschelbach, Turmstraße, in seiner Sitzung vom 26.06.2007 in erschließungsrechtlicher Hinsicht nicht befürwortet, da die Anschlussmöglichkeit zum Bauvorhaben nicht geklärt war.

Vom Ingenieurbüro Georg Fuchs wurden nunmehr Geländeschnitte in der Fassung vom Februar 2009 vorgelegt, auf denen nachgewiesen ist, dass die Erschließung zum Bauvorhaben über die gemeindliche Wegefläche Fl.Nr. 124/2 der Gemarkung Eschelbach möglich ist. Die Kosten für die Herstellung dieser Wegefläche mit der erforderlichen Errichtung einer Stützmauer gehen jedoch zu Lasten der Bauwerberin.

Unter diesen Voraussetzungen wird dem Verlängerungsantrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses (E+D) auf dem Grundstück Fl.Nr. 459/1 der Gemarkung Eschelbach, Turmstraße zugestimmt.

Einstimmiger Beschluss.

Nr. 19

Brücklmaier Josef, Gosseltshausen, Fliederweg 3, 85283 Wolnzach;

hier: Antrag auf Außenbereichssatzung für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 82 Tlfl. der Gemarkung Gosseltshausen

Herr Josef Brücklmaier beantragt mit Schreiben vom 02.02.2009 eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 82 der Gemarkung Gosseltshausen, Burgstaller Straße.

Das Grundstück befindet sich im baulichen Außenbereich, so dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung nur durch eine entsprechende Überplanung erfolgen können.

Das Landratsamt Pfaffenhofen als zuständige Bauaufsichtsbehörde soll prüfen, ob diese planungsrechtlichen Voraussetzungen durch den Erlass einer Außenbereichssatzung gem. Art. 35 Abs. 6 BauGB geschaffen werden können.

Einstimmiger Beschluss.

Nr. 20

7. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 118 für das Gebiet „Schlagenhausermühle III“ in Wolnzach im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 113 für das Gebiet „Schlagenhausermühle II“ in Wolnzach;

hier: Stellungnahme zu den Äußerungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und erneute Billigung des Bebauungsplanes

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 30.12.2008 bis 30.01.2009 die öffentliche Auslegung sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 22.12.2008 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Zu den vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen nimmt der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach wie folgt Stellung:

E.ON Bayern AG, Kundencenter Pfaffenhofen a.d.Ilm

Der Standort der Transformatorenstation wird im Zufahrtsbereich im Rahmen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit vom Grundstückseigentümer (Firma Kastner bzw. MEG) zur Verfügung gestellt.

Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde

Mit Schreiben vom 16.01.2009 wird angeregt, dass die vor dem Gebäude befindlichen Kfz-Stellplätze hinter das Gebäude verlegt werden und das geplante Gebäude stattdessen weiter nach Südwesten verschoben wird.

Bei den vorgesehenen Kfz-Stellplätzen vor dem Gebäude handelt es sich um Kundenparkplätze, die aus Repräsentationszwecken und betrieblichen Gründen an dieser Stelle angeordnet sein müssen. Das Gebäude wurde bereits unter Berücksichtigung der funktionalen und betrieblichen Gründe soweit wie möglich an die Zufahrt und die bestehende Bebauung herangerückt. Außerdem wurde gegenüber der ursprünglichen Planung auf Anregung des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm die Überbauung im Bereich der Rückhaltebecken gestrichen, um hier eine bestmögliche Eingrünung des Baugrundstücks zu erreichen. Mit dieser Lösung wurden sowohl die städtebaulichen wie auch die betrieblichen Belange weitestgehend berücksichtigt.

Bayerischer Bauernverband und Amt für Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a.d.Ilm

Die erforderlichen Ausgleichsflächen für dieses Projekt können auf dem Baugrundstück nicht geschaffen werden, da diese Flächen für die betriebliche Nutzung, für die notwendigen Eingrünungsmaßnahmen und die Regenrückhaltung benötigt werden und deshalb als Ausgleichsflächen nicht zur Verfügung stehen.

Im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde wurden die erforderlichen Ausgleichsflächen durch einen landespflegerischen Begleitplan südlich des Gemeindewaldes Wolnzach auf einer stillgelegten landwirtschaftlichen Fläche dargestellt, die sich aufgrund der Umgebung für diese Zwecke bestens eignet. Außerdem handelt es sich aufgrund der Lage und Bodenbeschaffenheit um eine minderwertige landwirtschaftliche Fläche.

Bund Naturschutz

Die Hinweise des Bund Naturschutzes zu der Bepflanzung und zu den regenerativen Energieträgern werden bei der Planung und Bauausführung beachtet.

Planungsverband Region Ingolstadt

In die Begründung wurden noch die Ausführungen, inwieweit die Ziele zum Flächensparen in den Planungen berücksichtigt wurden, mitaufgenommen.

Staatliches Bauamt Ingolstadt

Vor Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes wird der Markt Wolnzach beim Staatlichen Bauamt Ingolstadt den Abschluss einer Vereinbarung über die Änderung der Kreuzung beantragen. Dabei werden die technischen Einzelheiten sowie die Kostentragung geregelt.

Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt

Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt vom 05.02.2009 wird wie folgt Stellung genommen:

Die Hinweise zum Entwässerungskonzept werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt.

Folgende Anregungen werden noch in die Festsetzungen des Bebauungsplanes mitaufgenommen:

Hinweise zu den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes (Punkt 2.4.2, 2.4.4 und 2.5.0)

Es dürfen nur wasserdurchlässige Flächenbeläge verwendet werden, die vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassen sind.

Zum Text des Bebauungsplanes (Punkt 3.4.0)

Sollte geplant werden, anfallendes Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu versickern, so ist folgendes zu beachten:

Für die erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser sind die Anforderungen der "Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser" (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung – NWFreiV -), die hierzu eingeführten Technischen Regeln (Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser, TRENGW) und das Arbeitsblatt DWA-A 138 (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser) in den jeweils aktuellen Versionen zu beachten.

Ist die NWFreiV nicht anwendbar, so ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist so rechtzeitig beim Landratsamt zu beantragen, dass vor Einleitungsbeginn das wasserrechtliche Verfahren durchgeführt werden kann. Bei der Planung sind das Merkblatt DWA-M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) und das DWA-A 138 zu berücksichtigen.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Planungsrechtliche und ortplanerische Beurteilung:

zu Nr. 1 und 2

Die Anregungen des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm zur Verdeutlichung und Klarstellung einiger Festsetzungen wurden noch in den Bebauungsplanentwurf übernommen. Lediglich bei der Firsthöhe wird eine Höhe von 2,50 m über der zulässigen Wandhöhe zugelassen, weil ansonsten bei den Gebäuden A und C eine vernünftige Solarnutzung nicht möglich wäre und beim Baubereich D die Höhe aus statischen Gründen für das Tonnendach notwendig ist.

zu Nr. 3

Der Markt Wolnzach begrüßt die Empfehlung zur Durchführung eines Architektenwettbewerbs und wird diese Anregung an den Vorhabenträger weitergeben.

Naturschutzrechtliche Beurteilung:

Die Forderung der Pflanzung eines Baumes je sechs Stellplätze wurde berücksichtigt.

Die Versieglung der Geländeoberfläche wird auf maximal 75 Prozent des Geltungsbereiches begrenzt.

Die Anregung zur Schaffung neuer Lebensräume für Amphibien wurde als Hinweis noch in den Bebauungsplan mitaufgenommen.

Die Empfehlung zur Fassaden- und Dachbegrünung wurde nicht berücksichtigt, da vorwiegend Glasfassaden geplant sind und die Dächer zur Errichtung von Solaranlagen genutzt werden sollen.

Die Anregung, die Zäune zwischen den bebauten Flächen und Grünflächen zu errichten, wird soweit als möglich berücksichtigt.

Der Belang zur Beleuchtung wird durch eine Ergänzung der Festsetzung in allgemeiner Form berücksichtigt, wonach die künstliche Beleuchtung von Parkplätzen und Gebäuden so auszuführen ist. dass negative Auswirkungen auf dämmerungs- und nachtaktive Insekten vermieden werden.

Der landschaftspflegerische Begleitplan wird in der Vegetationsperiode vom 01.03.2009 bis 31.10.2009 vor Ort überprüft, fortgeschrieben und konkretisiert.

Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden einvernehmlich mit der unteren Naturschutzbehörde geregelt.

Die Pflanzenliste wurde entsprechend den Anregungen der unteren Naturschutzbehörde angepasst.

Die redaktionellen Anregungen des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm wurden berücksichtigt.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Mit Schreiben vom 28.01.2009 wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung von der Bürgerinitiative l(i)ebenswertes Wolnzach Bedenken und Anregungen vorgebracht zu denen wie folgt Stellung genommen wird:

zu Nr. 1

Die Ausführung der Parkflächen als möglichst ebene Fläche ist aus betrieblichen Gründen notwendig. Der sich dadurch ergebende Geländeabtrag wurde im Rahmen der Grünordnung mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und in der Eingriffs- und Ausgleichsregelung entsprechend berücksichtigt.

zu Nr. 2

Der Gebäudekomplex des Medienzentrums wurde soweit wie möglich im Talbereich und so tiefliegend wie möglich im Gelände situiert. Ein Vergleich zum Bauvorhaben Tafelmaier im Gewerbegebiet „Hochstatt“ ist nicht angebracht, da dieses Gebäude in einer anderen topografischen Lage und wesentlich höher errichtet wurde.

Die jetzige Höhenentwicklung mit maximal sechs Geschossen im Turmbereich wurde in mehreren Gesprächen mit dem Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm abgestimmt. Zum Ortsrand nach Nordwesten hin wird die Bebauung in mehreren Abstufungen bis auf zwei Geschosse zurückgeführt, so dass damit im Zusammenhang mit der Randeingrünung ein harmonischer Übergang in die freie Landschaft hin erfolgt. Durch diese Maßnahmen wird eine ortsplanerisch verträgliche Lösung und eine gute Einfügung in das Landschaftsbild erreicht.

zu Nr. 3

Vor dem Satzungsbeschluss wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem sämtliche Erschließungsmaßnahmen und Festlegungen zur Baugestaltung, sowie zur Umsetzung des Projektes abschließend geregelt werden.

Des weiteren wurden mit Schreiben vom 30.01.2009, im Rahmen der öffentlichen Auslegung, von Herrn Christoph Hellerbrand Bedenken und Anregungen vorgebracht, zu denen wie folgt Stellung genommen wird:

Mit der vorliegenden Planung werden im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Betriebsaussiedlung der Firma Kastner an diesem Standort geschaffen. Diese Planung wurde mit allen zuständigen Fachbehörden abgestimmt, so dass nunmehr eine ortsplanerisch verträgliche Lösung verwirklicht werden konnte. Ein Präzedenzfall liegt damit nicht vor, weil für jede andere Planung an einem anderen Standort die jeweiligen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Für jedes Projekt ist entsprechend den Anforderungen eine eigenständige ortsplanerisch verträgliche Lösung zu entwickeln.

Im Durchführungsvertrag, der vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes abgeschlossen wird, verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten. Über die Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers wird sich der Markt Wolnzach Gewissheit verschaffen.

Der erforderliche Durchführungsvertrag wird mit der Firma Kastner abgeschlossen, die damit als Vorhabenträger auftritt. Ein Wechsel des Vorhabenträger bedarf gemäß Baugesetzbuch der Zustimmung des Marktes Wolnzach.

Der von Dipl.-Ing. Gernot Trapp, Wolnzach, ausgearbeitete Entwuf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 118 für das Gebiet „Schlagenhausermühle III“ in Wolnzach mit Begründung sowie der Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 113 „Schlagenhausermühle II“ in Wolnzach in der Fassung vom 17.02.2009 wird erneut gebilligt.

Die Verwaltung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beauftragt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung sowie der Teiländerung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanentwurfes Stellungnahmen abgegeben werden können.

Einstimmiger Beschluss.

Nr. 21

Neubau einer 1-fach Sporthalle;

hier: Auftragsvergabe für die Stahlbau und Verglasungsarbeiten

Nach der durchgeführten Ausschreibung erhält die Firma Eibel GmbH + Co. KG, Stanglmühle 4, 85283 Wolnzach im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, dieser wird vertreten durch das Ingenieurbüro Fuchs, Burgstall, Hausnerstr. 19, 85283 Wolnzach, den Auftrag für die Stahlbau und Verglasungsarbeiten beim Neubau der 1-fach Sporthalle nach Prüfung zum Angebotspreis von 12.918,16 € inklusive MWSt.

Einstimmiger Beschluss.

Nr. 22

Hochwasserschutz Wolnzach;

hier: Auftragsvergabe für die Abbrucharbeiten des Wohnhauses Schleifmühlstraße 12 in Wolnzach

Nach der durchgeführten beschränkten Ausschreibung erhält die Firma Brücklmeier Recycling GmbH, Winden, Obere Hauptstraße 10, 85084 Reichertshofen im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Abbrucharbeiten des Wohnhauses Schleifmühlstraße 12 in Wolnzach nach Prüfung zum Angebotspreis von 17.504,90 € inklusive Mehrwertsteuer als günstigster Bieter.

Die anfallenden Kosten der Abbrucharbeiten werden im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahme vom Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, erstattet.

Nr. 23

Rathaus Wolnzach;

hier: Angebot für eine Neuparametrierung der Heizungs- und Lüftungsanlage

1. Bürgermeister Machold erklärt, dass die eingebaute EIB Regelungsanlage für die Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- und Elektroanlagen seit dem Bezug noch nicht zufriedenstellend funktioniert hat.

Zur Behebung dieser Mängel wurde bereits im Juli 2008 ein Angebot von der Fa. Syspa Gebäudetechnik zur kompletten Neuprogrammierung vorgelegt. Dieses Angebot wurde am 10.02.2009 von VE plan GmbH geprüft, wobei diese Neuprogrammierung Kosten von 6.426,00 € inkl. MWSt. verursachen würde.

Vor einer Auftragsvergabe werden nochmals die zuständigen Fachplaner und Firmen zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen, um hier im Rahmen der Gewährleistung eine konstruktive Lösung zu finden. Zu dieser Besprechung werden auch die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses eingeladen.

Einstimmiger Beschluss.

Nr. 24

Öffentlicher Feld- und Waldweg „Weg an der Ilm“ in der Gemarkung Niederlauterbach;

hier: Antrag auf Verlegung einer Wasserleitung

Herr Anton Wittmann, Eichelberg, beantragt die Verlegung einer Wasserleitung im nichtausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Weg an der Ilm“ in der Gemarkung Niederlauterbach in einer Länge von ca. 200 m.

Der Markt Wolnzach stimmt dieser Wegeverlegung im Rahmen eines Gestattungsvertrages zu.

Einstimmiger Beschluss.

Nr. 25

Öffentlicher Feld- und Waldweg „Lohwinden-Kreithof“;

hier: Antrag auf Verlegung einer Stromleitung

Herr Lorenz Huber, Lohwinden, beantragt die Verlegung einer Stromleitung im nichtausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Lohwinden-Kreithof“ in einer Länge von ca. 400 m.

Der Markt Wolnzach stimmt dieser Wegeverlegung im Rahmen eines Gestattungsvertrages zu, sofern dadurch die bestehende Wasserversorgungshauptleitung des Zweckverbandes Wasserversorgung „Ilmtalgruppe“ nicht beeinträchtigt wird. Diesbezüglich erfolgt eine Rücksprache mit dem Zweckverband.

Abstimmungsergebnis: 8 : 1 (Gegenstimme: Siegmund)

Nr. 26

Gemeindeverbindungsweg Hagertshausen - Hofen;

hier: Verlegung und Umwidmung

Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Bau- und Umweltausschusssitzung verwiesen.

Einstimmiger Beschluss.

Bekanntgabe

Bezüglich der Anfrage von MGR Siegmund vom 27.01.2009 wurde vom Landratsamt Pfaffenhofen am 11.02.2009 eine Verkehrsschau vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass auf Grund der örtlichen Gegebenheiten – Breite des Geh- und Radweges (3,0 m inkl. Randstreifen), Abgrenzung mit Hochbord H=12 cm und der o.a. Streckenabschnitt liegt in einer Geraden – kein Handlungsbedarf für eine bauliche Maßnahme zur Absicherung des Geh- und Radweges zur Fahrbahn besteht.

Wolnzach, 18.02.2009

M a c h o l d S c h w ä r z e r

1. Bürgermeister Schriftführer

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