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Marktgemeinde lässt Schadensersatzansprüche prüfen

(Wolnzach, lt)

Nachdem nun auch Teil II des BKPV-Prüfungsbericht vorliegt, beriet der Wolnzacher Gemeinderat in seiner letzten Sitzung das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit. Bürgermeister Jens Machold verlas ein Schreiben der Rechtsaufsicht des Landratsamtes, in dem die Gemeindeverwaltung darauf hingewiesen wird, die durch die Unregelmäßigkeiten im Haushalt entstandenen Schäden zu eruieren und eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Weil es sich dabei um einen juristisch komplexen Vorgang handelt, bei dem verschiedene Rechtsbereiche betroffen sind, schlug Bürgermeister Machold vor, eine Anwaltskanzlei zu beauftragen, die auf diesem Gebiet Erfahrung hat. Man habe bereits beim Bayerischen Städtetag Erkundigungen nach einschlägigen Kanzleien eingeholt.

Das Landratsamt hat in seinem Schreiben zur Meldung der entstandenen Schäden eine Frist bis 30.4.2009 gesetzt. „Dann können wir Schadensersatzforderungen stellen“, sagte Machold, „und möglicherweise wissen wir dann auch, gegen wen!“

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