Verhandlungstermin vor Verwaltungsgericht aufgehoben
(Wolnzach/München, ted)Der Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht in München zur Suspendierung von Landrat Josef Schäch durch die Landesanwaltschaft ist aufgehoben. Schäch möchte die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten, bevor er einen neuen Verhandlungstermin beantragt. Sollte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen ihn einstellen, sieht Schäch eine echte Chance, die Suspendierung wieder loszubekommen. Mit einer Verschiebung der Verhandlung auf die Jahresmitte ist zu rechnen.
Die Anwälte Schächs gaben folgende Pressemitteilung heraus:
Presseerklärung
Herr Landrat Schäch hat den Eilantrag auf Aufhebung seiner vorläufigen Suspendierung beim Verwaltungsgericht zurückgenommen.
Der Grund besteht darin, dass zwischenzeitlich ausführliche Vernehmungen von Herrn Zwack und Herrn Landrat Schäch durch die Staatsanwaltschaft München II stattgefunden haben. Diese führen zu weiteren vertiefenden Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft.
In der Konsequenz ist es daher erforderlich, das Ergebnis dieser Ermittlungen abzuwarten.
Der Sachverhalt bedarf insgesamt einer gründlichen und sorgfältigen Prüfung, die im Rahmen eines Eilverfahrens beim Verwaltungsgericht nicht erfolgen kann. Um Teilbeurteilungen zu vermeiden und eine vollständige Entscheidungsgrundlage zu ermöglichen, war diese Maßnahme notwendig, auch wenn dies mit weiteren Belastungen für Herrn Landrat Schäch einhergeht.
Gleichzeitig soll auch der Landesanwaltschaft damit Gelegenheit gegeben werden, die anstehenden Fragen näher und besser zu prüfen und ggf. daraus aus diesseitiger Sicht gebotene Schlüsse zu ziehen.
Hans-Dieter Gross (Rechtsanwalt; Fachanwalt für Strafrecht)
Peter Gietl (Rechtsanwalt; Fachanwalt für Strafrecht)
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