Schäch-Anwälte halten Anklage-Ball flach
(Wolnzach/Pfaffenhofen, lot)
Anklage erhoben hat nun die Staatsanwaltschaft im Fall Josef Schäch. Details, so berichten die Medien, seien jedoch offziell nicht zu erfahren gewesen: „Informationen zufolge“ handele es sich um Zinsschäden von 180 000 €, die der Gemeinde Wolnzach durch die unerlaubte Aufnahme von Kassenkrediten durch den damaligen Bürgermeister entstanden seien. Laut Anklage erfülle dies den Tatbestand der Untreue. Josef Schächs Anwälte aber halten den Ball flach: Die Staatsanwaltschaft hat den Vorwurf der Untreue in Bezug auf die TSV-Stromkosten-Affäre fallen gelassen, und dass Josef Schäch von der persönlichen Bereicherung seines damaligen Kämmerers gewusst hat, sei ebenfalls kein Thema mehr bei der Staatsanwaltschaft. Auf ein „klares BGH-Urteil“ beruft sich Schäch-Anwalt Hans-Dieter Gross in Bezug auf die Zinsschäden und den Vorwurf der Untreue bei Kassenkreditaufnahmen: |
Nach dem Grundsatz der „Kompensation“ müssten die Werte, die mit Kassenkrediten geschaffen wurden, den Zinsschäden gegenüber gestellt werden – und diese Werte übersteigen die 180 000 € bei Weitem. Somit sei der Vorwurf der Untreue absolut unbegründet. Ebenso gelassen zeigte sich der seit „doch einiger Zeit“ von seinem Amt als Landrat beurlaubte Josef Schäch und spielte damit den flachen Ball weiter. Positiv an der Sache ist wohl, dass nun eine abschließende Entscheidung in der Wolnzacher Finanzaffäre nähergerückt ist – auch oder gerade weil flache Bälle, und das weiß Josef Schäch als einer der herausragenden Torhüter in der ewigen Spielerliste des TSV Wolnzach wohl am Besten, äußerst schwer zu halten sind. |
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