Landtag: Lärmschutz an A9 Bereich Holledau
(, )München, 22.4.10 (pmt). „Der gegenwärtige Lärmschutz für die Bürger in Bayern ist unzureichend, insbesondere im Bereich siedlungsnaher Autobahnen“ so der Umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Tobias Thalhammer (Neubiberg). Auf seine Initiative wurde in Bezug auf die A9 im Bereich der Holledau bei Paunzhausen und Schweitenkirchen zusammen mit den Landtagsfraktionen von FDP und CSU ein Dringlichkeitsantrag für das Plenum am 22. April eingereicht. Mit der inhaltlichen Befassung ist in der nächsten Ausschusswoche zu rechnen.
„Wir brauchen eine kritische Überprüfung des Regelwerks und der Berechnungsverfahren für die Ermittlung von Lärmpegeln. Die derzeitig übliche Praxis der mathematischen Hochrechnungen kann nicht den wahrgenommenen Lärm erfassen. Tatsächliche Lärmmessungen sind hier näher an der Realität. Auch ist es nicht akzeptabel, dass zeitweilige Öffnungen des Standstreifens für den fließenden Verkehr, die zu einer höheren Lärmbelästigung führen können, bei der Lärmermittlung durch juristische Spitzfindigkeiten nicht berücksichtigt werden. Generell sind die Grenzwerte für zumutbaren Lärm abzusenken, insbesondere sollte der relevante Grenzwert für Lärmsanierungen spürbar heruntergesetzt werden“ betonte der Parlamentarische Geschäftsführer der liberalen Landtagsfraktion. Den entsprechenden Antrag dazu lesen Sie hier...
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