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Schäch-Prozess: keine Bewährung

(Wolnzach/München, ted)

Richter geben im Verfahren bisweilen ihre Einschätzung des Ausgangs preis. In den letzten Minuten des Prozesses am Mittwoch (1.Tag) äußerte sich Richter Martin Rieder, dass er keine Möglichkeit mehr sieht, die Strafen der beiden Angeklagten zur Bewährung auszusetzen – sollte es zu einer Verurteilung kommen. Auch wenn dies mit einem Lächeln zur Beschuldigtenseite verbunden war, so scheinen die Richter aus der Aktenlage sich ihr Urteil schon gebildet zu haben. Die Einlassungen der Angeklagten zu Prozessbeginn hätten auf das Strafmass kaum mildernde Wirkung, so Rieder.

Nein, am ersten Tag lief es nicht gut für die Angeklagten. Der Ermittler Kraus des Kommunalen Prüfungsverbands belegte den Richtern, dass mehr Kassenkredite aufgenommen waren, als vom Gemeinderat genehmigt waren. Da konnte sich der Staatsanwalt sehr zurücknehmen. Meistens starrte er in sein Laptop. Dafür kannten sich die Richter in den meterlangen Akten bestens aus, stellten die Fragen, hakten den Ermittlungsbedarf Punkt für Punkt ab. Nein, es gab keine Überraschungen. Die Verteidiger ließen zwar auch keine Fragemöglichkeit aus. Es kam aber zu keinen neuen Erkenntnissen. Eine der beisitzenden Schöffinnen war schließlich von der Müdigkeit überwältigt. Die andere wirkte ebenfalls von der Materie überfordert.

Während RA Huniar sympathisch auftrat und auf seine Erfahrungen als Neuburger OB aufbaute, suchten die anderen beiden Verteidiger eher die Konfrontation mit den Richtern, die aber als Arroganz ankam. Einer beschwerte sich gar, die Originalakten nicht ausgereicht bekommen zu haben und sie deshalb nicht studieren hätte können. Darauf die Richter: „Das ist doch Ihr Problem“. Josef Schäch wirkte mitgenommen und angespannt.

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