Die Presseerklärung des suspendierten Landrats
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Die Erklärung Schächs im Wortlaut: „Ich möchte klarstellen, dass ich zu meiner politischen und persönlichen Verantwortung stehe, jedoch nur zu dem stehen kann, was ich auch getan habe. Der sogenannte Finanzskandal von Wolnzach begann mit fast 20 Vorwürfen, um nicht zu sagen einer Schlammschlacht gegen meine Person, davon sind letztendlich nach dem Urteil des Landgerichts München II noch 2 übrig geblieben. 2 Kassenkredite, die dem Markt Wolnzach Schaden zugefügt haben sollen. Diese Kredite wurden für sinnvolle und notwendige Investitionen des Marktes Wolnzach verwendet, die einstimmig vom Gemeinderat beschlossen wurden. Von diesen Investitionen wird die Marktgemeinde Wolnzach nachhaltig weiter profitieren. Der bleibende Wert dieser Investitionen übersteigt bei weitem den vom Landgericht München II angenommenen sogenannten „Zinsschaden“, der vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband auf einer rechtlich und betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage beruht. Hierzu gibt es auch von der Kriminalpolizei Erding (die alle Ermittlungen durchführte) eine sogenannte Schadensberechnung für die 2 Kassenkredite, bei dem es keinen Zinsschaden ergab, sondern ein positives Ergebnis zugunsten des Marktes Wolnzach. Diese Darstellung wurde vom Landgericht München II ebenso nicht berücksichtigt, wie dem Antrag der Verteidigung auf ein neutrales Gutachten nicht stattgegeben wurde. Dies habe ich mir natürlich längst von einer kompetenten Wirtschaftskanzlei erstellen lassen, das klar und deutlich zu dem Ergebnis kam, dass die Berechnungen des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes jeglicher objektiven und betriebswirtschaftlichen Auslegung nicht standhält. Ebenso wurde in keinster Weise in diesem Urteil eine notwendige Kompensation berücksichtigt, wie es der Vorwurf der sogenannten Haushaltsuntreue erfordert. Wer den gesamten Prozess verfolgt hat, sieht klar und deutlich und dies wurde auch von den Richtern bestätigt, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte. Aus welchen Gründen – dies überlasse ich jedem Beobachter selbst. Ich habe einen politischen Auftrag der Wähler des Landkreises Pfaffenhofen, den ich gerne erfülle. Leider ist mit dies durch die derzeitige Situation verwehrt, jedoch kann und werde ich mich auch nicht durch politisch motivierte Verfahren beugen. Ich bin heute mehr denn je überzeugt, für den Markt Wolnzach alles in meiner Kraft Stehende getan und keinerlei Schaden mit meinen Entscheidungen verursacht zu haben. |
Dass ich formale Fehler begangen habe, die ich leider damals nicht erkannte, dazu stehe ich uneingeschränkt. Aus diesem Grund habe ich beim BGH Revision beantragt. Es kann doch nicht angehen, dass ein Bürgermeister oder Landrat in Bayern verurteilt wird, weil er sich für seine Gemeinde einsetzt und leider formale Vorschriften verletzt hat, jedoch betriebswirtschaftlich dem Markt Wolnzach keinen Schaden zufügte, im Gegenteil, sogar viel Geld eingespart hat, wie es andere Berechnungen, die Sie sicher auch kennen, darstellen. Wenn alles geklärt ist, ist sicher auch eine Teil meiner politischen Aufgabe erledigt. Deshalb werde ich nach Klärung dieses Sachverhaltes die Entscheidung treffen, ob ich von meinem Amt als Landrat zurücktreten werde oder nicht." Im Anschluss stand Schäch der stattlichen Zahl von Journalisten ausführlich Rede und Antwort. Danach war Schächs Reputation wiederhergestellt. Als Austragungsort der Abrechnung mit dem Urteil, dem Prozessverlauf und so mancher negativ eingestellten Presse wählte Schäch seinen Besprechungsraum im eigenen Betrieb. Rechts neben Schäch sein Strafverteidiger Hans-Dieter Gross, der zeigte, dass er auch gutgelaunt auftreten kann. Er rückte mit so manchen Interna des Prozesses und des Verfahrens der Landesanwaltschaft heraus. Ein vergleichbares Verfahren in Regensburg endete mit einer Einstellung gegen Bußgeldzahlung. Dieses Deal lehnte die Staatsanwaltschaft bei Schäch ab. Gross führte dies auf die fundamental unterschiedlich beurteilte Rechtsfrage zurück, ob der Gemeinde Wolnzach überhaupt ein Schaden entstanden sei. Sonst gibt es auch keine Veruntreuung. Der BGH werte dabei auch die Kompensation, d.h. ob im Gegenzug zu den Zinskosten ein Wert geschaffen wurde, der die Zinsen aufwiegt. Dazu gebe es mehrere Urteile. Der BGH könne das Urteil aufheben und direkt den Freispruch erteilen oder an eine andere Kammer des Landgerichts München II zurückverweisen zur Neubehandlung, wobei klare Vorgaben dieses Gericht binden. Das Strafmaß werde auf jeden Fall nicht höher, wenngleich der BGH selbst das Strafmaß kaum verändert, wenn er die rechtliche Würdigung mit der Erstinstanz teilt.Gross rechnet mit einer Entscheidung der BGHs bis Januar/Februar. Schäch und Gross gingen auf den Vorwurf der politischen "Schlammschlacht" ein. Im Begründungsschriftsatz vor dem BGH werde sogar ein Name genannt werden. Auch das Verfahren bei der Landesanwaltschaft sei alles andere als fair gewesen, was sogar der Regierungspräsident Oberbayerns bestätigt habe. |
Dieses ruhe aber bis zum Ende des Strafverfahrens. Gross: "Der Vorwurf der Untreue lief dort sehr lange, ohne dass eine Suspendierung erfolgte. Erst als die Autos hinzukamen, sahen sie Handlungsbedarf. Davon ist Schäch aber eindeutig freigesprochen worden, so dass bei einem Freispruch Schächs beim BGH auch das Disziplinarverfahren eingestellt werden müsste". Schäch erklärte, dass er der Staatsanwaltschaft einen Akt übergeben hatte, in dem alle seine Spenden, privat und seiner Firma, an den Markt Wolnzach belegt sind: 280 000 €. Davon war aber im Prozess nie die Rede. Andererseits bemerkte ein Journalist, dass er von der Milde des Plädoyers des Staatsanwalts überrascht war. |
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