Anwohner reichen Klage ein:

Wolnzacher Sendemast soll erhöht werden!

(Wolnzach, hr)

Man wehrt sich – und zwar gegen eine erneute Aufstockung des Wolnzacher Sendemastes. Da Behörden die Bedenken einer Anwohnergemeinschaft offensichtlich nicht ernst nehmen, haben diese jetzt beim Verwaltungsgericht München Klage eingereicht. Dabei sind sie nicht per se gegen Mobilfunk, viel mehr wollten sie überprüft wissen, wie oft man einen bereits bestehenden Sendemasten verfahrensfrei um jeweils 5 Meter aufstocken kann.

Gerade viele Familien mit Kindern ziehen bevorzugt aus der Stadt aufs Land, nicht zuletzt deswegen, weil ihnen das Leben dort auch für ihre Kinder gesünder erscheint. Der Schein aber kann trügen, zumindest in punkto digitaler Dauerstrahlen. Auf dem Land sind so manche Bürger deutlich höheren Strahlenwerten von Sendemastanlagen ausgesetzt, als mancher Stadtbewohner. Dies liegt häufig auch daran, dass in der Stadt Sendeanlagen flächendeckend auf den reichlich vorhandenen höheren Gebäuden verteilt und diese somit im Einzelfall geringer bestückt werden können. In ländlichen Gebieten aber können häufig nur einige wenige bereits bestehende Funkturmanlagen zur Anbringung von privatem und behördlichem Digitalfunk genutzt und regelrecht bestückt werden.

Die Errichtung von neuen Funkturmanlagen inklusive Leitungsverlegung kommt teuer. Weder Staat noch Kommune noch Funkturmbetreiber möchten die Kosten tragen und deshalb ist ein neuer Standort besonders unwahrscheinlich. Besonders die extrem niedrigen Grenzwerte spielen dabei den Betreiber in die Karten. Sie erlauben es ihnen immer wieder bereits bestehende Masten auszubauen. Gesundheitliche Bedenken von Anwohnern haben es somit besonders schwer.

Spielende Kinder vor dem Sendemast am Nelkenweg. Der ohne hin schon fast 50 Meter hohe Mast soll nun noch einmal um mehr als 5 Meter erhöht werden.

So manchen Gemeinden wird es jetzt aber besonders mit der unbestritten notwendigen Einführung des digitalen Behördenfunk zu bunt. Denn aus Kostengründen werden hier wiederum die bereits bestehenden Masten verwendet. Ärgerlich ist aber, dass Bürgermeister Jens Machold die Hände gebunden sind, denn die Entscheidungsträger sitzen im Bundes- oder Landtag. „Man sehe es zwar nicht gern, aber man könne nichts tun“, so Machold. Aber alle Verhandlungen sowohl mit den Behörden als auch mit den Betreiberfirmen blieben bislang ergebnislos. Auch der Besuch von Staatsekretär Eck, der bei seinem Besuch am versprach ein „verträgliche Lösung finden zu wollen“ (PK berichtete am 20.05.11)scheint im Sande zu verlaufen.

Aus diesem Grund reichten die Anwohner jetzt Klage gegen die Erweiterung des Sendemastes ein. Dabei geht es ihnen nicht so sehr um den privaten und behördlichen Mobilfunk, auch die bestehenden Grenzwerten der Mobilfunkstrahlung stehen nicht im Vordergrund, aber dass Behörden den Mast einfach so ohne Weiteres um mehr als 5 Meter aufstocken – und das auch verfahrensfrei – brachte das Fass schließlich zum Überlaufen. Und so zieht die Anwohnergruppe gegen den Funkmast in Punkto nachbarschaftliche Abstandswahrung ins Feld.

Ob die Klage letztlich Erfolg haben wird, wird sich zeigen. Auf jeden Fall ist es aber bedenkenswert, in welcher Weise sowohl Bund aber auch Land Politik über die kommunalen Köpfen hinweg machen und dabei zwar eine flächendeckende Lösung herbeiführen, aber die Bürgerinteressen gänzlich außen vor lassen.

 

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