Wolnzacher Sendemast soll erhöht werden!
(Wolnzach, hr)
Man wehrt sich – und zwar gegen eine erneute Aufstockung des Wolnzacher Sendemastes. Da Behörden die Bedenken einer Anwohnergemeinschaft offensichtlich nicht ernst nehmen, haben diese jetzt beim Verwaltungsgericht München Klage eingereicht. Dabei sind sie nicht per se gegen Mobilfunk, viel mehr wollten sie überprüft wissen, wie oft man einen bereits bestehenden Sendemasten verfahrensfrei um jeweils 5 Meter aufstocken kann. Die Errichtung von neuen Funkturmanlagen inklusive Leitungsverlegung kommt teuer. Weder Staat noch Kommune noch Funkturmbetreiber möchten die Kosten tragen und deshalb ist ein neuer Standort besonders unwahrscheinlich. Besonders die extrem niedrigen Grenzwerte spielen dabei den Betreiber in die Karten. Sie erlauben es ihnen immer wieder bereits bestehende Masten auszubauen. Gesundheitliche Bedenken von Anwohnern haben es somit besonders schwer. Spielende Kinder vor dem Sendemast am Nelkenweg. Der ohne hin schon fast 50 Meter hohe Mast soll nun noch einmal um mehr als 5 Meter erhöht werden. So manchen Gemeinden wird es jetzt aber besonders mit der unbestritten notwendigen Einführung des digitalen Behördenfunk zu bunt. Denn aus Kostengründen werden hier wiederum die bereits bestehenden Masten verwendet. Ärgerlich ist aber, dass Bürgermeister Jens Machold die Hände gebunden sind, denn die Entscheidungsträger sitzen im Bundes- oder Landtag. „Man sehe es zwar nicht gern, aber man könne nichts tun“, so Machold. Aber alle Verhandlungen sowohl mit den Behörden als auch mit den Betreiberfirmen blieben bislang ergebnislos. Auch der Besuch von Staatsekretär Eck, der bei seinem Besuch am versprach ein „verträgliche Lösung finden zu wollen“ (PK berichtete am 20.05.11)scheint im Sande zu verlaufen. Ob die Klage letztlich Erfolg haben wird, wird sich zeigen. Auf jeden Fall ist es aber bedenkenswert, in welcher Weise sowohl Bund aber auch Land Politik über die kommunalen Köpfen hinweg machen und dabei zwar eine flächendeckende Lösung herbeiführen, aber die Bürgerinteressen gänzlich außen vor lassen.
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