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Gravierende Mängel bei der Entsorgung von Grünabfall

(Pfaffenhofen, hr)

Der kommunale Prüfverband stellte erhebliche Mängel in Bezug auf die Entsorgung von Grünabfall fest. Dies ergab ein von der Abfallwirtschaft beauftragtes Gutachten, das der Verband dem Werksausschuss vorgestellt hat. So muss es jetzt zu einer Neuordnung Gartenabfallanlieferung kommen.

Vieles liegt im Argen, vor allem aber die Anlieferung der Grünabfälle monierten die Prüfer besonders. Diese se,i so der kommunale Prüfverband, den Privathaushalten vorbehalten. Grünabfälle aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus dem Gartenbau dürfen nicht auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden. Dies konnte aber nicht ausgeschlossen werden, denn eine lückenlose Dokumentation lag nicht vor. Auch wurde diese zum Teil auch noch den Anlieferern überlassen. Mitarbeiter überwachten sie meist nur ungenügend.

Diese Art ist nicht geeignet um die Mengen des angelieferten Grünabfalls auch nur in irgendeiner Form zu kontrollieren. Weiter kommt noch erschwerend hinzu, dass Wiegekarten zum Teil nicht vollständig und auch nicht fortlaufend nummeriert vorgelegt werden konnten. Auch fehlten Hinweisschilder, die die Pflicht, sich einzutragen, noch einmal deutlich machen, mancher Ort gänzlich.

Aber nicht nur die Eintragslisten wurden schlecht geführt, sondern oft auch waren die Flächen auf denen der Grünabfall angeliefert wurde nicht überdacht, so dass sich hier durch Regen oder Niederschlag die Menge noch erhöhen konnte.

Der Prüfverband schlägt in diesem Zug nun folgende Änderungen vor:

Die Annahmemenge sollte auf 2m³(die hausübliche Menge) beschränkt werden. Auch sollte die Annahme gewerblichen Abfalls verweigert werden. Grünabfälle aus Land- und Forstwirtschaft sollten, so die Prüfer generell von der Annahme ausgeschlossen werden. Gartenbaubetriebe hingegen müssen bei der Anlieferung nachweisen, dass der Abfall aus Privathaushalten stammt, und eine entsprechende Erklärung vorlegen. Desweiteren, so die Prüfer, sollte eine separate Gebühr über die Annahme und Verwertung von Gartenabfällen eingeführt werden.

Dies betrifft nicht nur die Annahmestellen von Firmen, sondern auch die Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen. Wie genau die Vorgaben der Prüfer dann umgesetzt werden, wird aber im Einzelnen noch zu klären sein.

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