Notfallkoffer schon gepackt?
(Pfaffenhofen, ted)
Albert Bogner, Rechtsanwalt | Alexander Mademann, Betriebsberater |
Das 1. Unternehmerfrühstück der Business Akademie Hallertau in 2012 im Moosburger Hof stieg in den „worst case“ ein: Wenn der Chef plötzlich verstirbt oder ausfällt. Betriebsberater Alexander Mademann aus Dietenhausen bei Eching stellte dazu seinen Konzeptordner vor, der alle wichtigen Punkte zur Erledigung auflistet. Rechtsanwalt Albert Bogner aus Freising stieg in rechtliche Erfordernisse ein.
Erstmals nahm auch Landrat Martin Wolf ein Unternehmerfrühstück wahr, um seinen Rückenschluss mit dem heimischen Mittelstand und weitestgehende Unterstützung unter Beweis zu stellen. Er setzt damit die erfolgreiche Linie seiner Vorgänger fort. Schließlich erreichte der Landkreis Pfaffenhofen im Ranking von „Focus Money“ den 1. Platz in Deutschland. Das ist die Benchmark auch für die nächsten Jahre, auch wenn andere umliegende Landkreise und Städte dicht folgen. Wolf: „Da kann sich auch mal was intern ändern, was uns sicherlich nicht enttäuschen wird“. Derzeit liegt die Arbeitslosenquote auf idealen 2%.
Durch den Vormittag führte Pressereferent Karl Huber. Er achtete auf einen pünktlichen Start um 8 Uhr früh, so dass um 9.15 Uhr das echte Frühstück serviert werden konnte, gesponsert vom Landkreis. Dabei stellte sich auch die neue Wirtschaftsreferentin und Allround-Juristin des Landratsamts vor: Sabrina Birnbaum.
Alexander Mademann präsentierte seinen Notfallordner: er enthält alle Prozessabläufe in der Führung und Hinweise, wo etwas zu finden ist bzw. was vorbereitet wurde für den Ernstfall. Auch alle Konten. Er sollte jährlich überprüft werden. Mademann: „Notfallplanung ist Chefsache“.
Auf juristischer Seite gehört dazu ein handschriftliches oder notarielles Testament, eine Generalvollmacht für den bestimmten Vertreter mit Betreuungsvollmacht, idealerweise notariell beglaubigt. Liegen diese zwei Schriftstücke nicht vor, kann eine Ein-Mann-GmbH schnell führungslos dastehen. Sie sollten mit den Gesellschaftsverträgen koordiniert sein. Ideal wäre die Ernennung einer Person, die das Vertrauen des Chefs trägt. Ob noch eine Patientenverfügung dazukommt, ist nicht so wichtig, aber sehr nützlich. Da können/sollten auch Mediziner mit formulieren.
Im Innenverhältnis kann der Vertreter und Bevollmächtigte an vorgegebene Leitlinien gebunden werden. Eventuell lässt sich eine Überwachungsvollmacht dazu einrichten, so dass Rücksprache bei gewissen wichtigen Entscheidungen genommen werden muss. Aus dem Notfallkoffer ist zu erkennen, wo diese Vollmachten aufbewahrt sind.
->->Die Präsentation von Alexander Mademann als PDF zum Download->->
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