"Teerstraße hat wieder Vorfahrt"
(Mainburg, bbe)
Mainburg kann sich freuen, denn die Vorfahrtsregelung im Einmündungsbereich Abensberger Straße / Espertstraße wird in naher Zukunft wieder auf die ursprüngliche Vorfahrtsregelung abgeändert, so hat es gestern der Bauausschuss beschlossen. Nachdem Bürgermeister Josef Reiser einige Beschwerdebriefe aus der Bevölkerung erhielt, bat er die Polizeiinspektion Mainburg um Stellungnahme. In dieser wurde darauf hingewiesen, dass die jetzige Vorfahrtsregelung rechtlich nicht haltbar ist und die bauliche Situation zu einer Irreführung führt.
Herr Thomas Kastner sah die Sachlage etwas anders und gab der Polizei nicht Recht. Er begründete seinen Einwand damit, dass bei einer 30-ger Zone nun mal rechts vor links gilt. Die übrigen anwesenden Stadträte schlossen sich aber der Meinung von Herrn Edgar Fellner an, der schon zu Anfang sagte: „Die Teerstraße soll wieder Vorfahrt haben!“
Im übrigen befasste sich der Bauausschuss mit der Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage in der Paul-Münsterer-Straße, bei der die Dachneigung etwas abgeändert werden sollte, um einen Dachausbau als zusätzliche Kinderzimmer für eine Großfamilie zu ermöglichen. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt, ebenso wie einem Anbau der Fa. Traurig in Wambach.
Bei einer Umnutzung und einem Anbau einer Scheune in der Mittermühle muss erst genau geprüft werden, ob hier das Baurecht nicht umgangen werden soll. Gegen die Erweiterung eines Austragshauses in Holzmannshausen in ein Betriebsleiterwohnhaus gab es keine Einwände.
Vorerst nicht zugestimmt konnte jedoch einem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Albert-Einstein-Straße werden, da sich das Grundstück unter einer Starkstromleitung befindet und wegen der einzuhaltenden Bauabstände erst eine Bestätigung der Bundesbahn vorgelegt werden muss. Ursprünglich war dieses Grundstück als Grünfläche und Spielplatz gedacht.
Genehmigt wurde eine Erweiterung der Reitanlage in Ried um zwei kleinere Gebäude, eine Privilegierung gibt es hierfür jedoch nicht mehr und nach Absprache mit dem Landratsamt wurde die Nutzung von einer landwirtschaftlichen Nutzfläche in einen Gewerbebetrieb umbenannt.
Die Punkte zwei – vier der Baugesuche, bei denen es sich um eine Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Bereich SO „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ in Oberempfenbach handelt, genehmigte der Bausschuss mit einer Gegenstimme und nahm die vorbehalte des Bund Naturschutz zur Kenntnis.
Punkt fünf wurde vorbehaltlos zugestimmt, dabei ging es um die Aufstellung eines Teilflächennutzungplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen Windkraft der Gemeinde Rudelzhausen.
Auch bei der der Teileinziehung der Kellerstraße waren sich die Stadträte einig. Künftig ist die Befahrung der Kellerstraße für den öffentlichen Verkehr verboten. Frei befahrbar bleibt diese aber für Land- und Forstwirtschaft, Anwohner und Radfahrer. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die Straße zu schmal für Gegenverkehr ist und somit die Verkehrssicherheit eingeschränkt ist, worauf sich Herr Reiser auf die Aussage der Polizeiinspektion Mainburg beruft.
Als Punkt acht unter Sonstiges wies die zweite Bürgermeisterin Hannelore Langwieser auf den unzumutbaren Zustand der Unterführung hin, die ständig mit Fäkalien und Abfall verschmutzt ist, und das warf die Frage auf, ob diese nicht geschlossen werden sollte, da sie sowieso nicht mehr benötigt wird.
Herr Albert Limmer sprach die katastrophalen Verkehrsverhältnisse in der Zieglerstraße an. Seit die Krankenpflegeschule ihre Pforten geöffnet hat, ist die Zieglerstraße und auch die Straßen rund um das Krankenhaus völlig zugeparkt, und ein rechts vor links ist nicht mehr möglich. Hier wird überlegt, ein absolutes Halteverbot zu veranlassen, um den Anwohnern wieder ein sicheres Durchkommen zu ermöglichen.
In der Paul-Münsterer-Straße wies wiederum Herr Limmer darauf hin, dass die frisch bepflanzten Grünflächen von Baggern und LKW’s befahren werden und einige Bauherren sogar ihren gesamten Aushub dort lagern. Hier ging es um die Wiederherstellungskosten, die nicht von der Stadt und somit von den Mainburger Bürgern abverlangt werden können.
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