Wenn der Apfel übern Zaun fällt
(Wolnzach, asp)
Rechtsanwalt Andreas Höckmayr
Sonntägliches Rasenmähen, Grillabende, Bauvorhaben am Rand des Grundstücks: Manches davon kann allzu schnell juristische Folgen haben. Doch was muss man als Nachbar tolerieren, was darf man sich erlauben? Wo hört der Spaß auf?
Etwa dreißig interessierte Obst- und Gartenbaufreunde hatten Donnerstagabend den Weg ins Gasthaus zur Post gefunden, wo Rechtsanwalt Andreas Höckmayr in verständlichen Worten über häufige Streitfälle in der Nachbarschaft referierte, nach dem Motto: Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. So konnten die Zuhörer erfahren, zu welchen Zeiten verschiedene Arten von Rasenmähern benutzt werden dürfen, was man macht, wenn die Frösche aus dem Nachbarteich die Nachtruhe stören – oder wie es mit dem leidigen dem Laub von den Nachbarbäumen ist. Das meiste davon regeln die Paragraphen 903 bis 924 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dabei bleibt natürlich einiger Auslegungssspielraum. Um mit etwas Einfachen Fall zu beginnen: Holzhacken zur Mittagszeit ist nach gängiger Rechtsprechung tabu.
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