Abkochgebot für Trinkwasser in der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm
(Pfaffenhofen, pmt)Im Wasserleitungsnetz der Stadt Pfaffenhofen wurde bei routinemäßigen Trinkwasseruntersuchungen eine geringfügige bakterielle Verunreinigung mit coliformen Keimen festgestellt. Deshalb wurde vorsorglich ein sofortiges Abkochgebot erlassen. In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenforschung durch die Stadt Pfaffenhofen in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt und davon abhängig die Koordinierung geeigneter Abhilfemaßnahmen.
Betroffen ist die Wasserversorgung der Stadt Pfaffenhofen, also das ganze Stadtgebiet mit Ausnahme von Tegernbach und den durch die Ilmtalgruppe versorgten Ortsteilen – also Affalterbach, Walkersbach, Uttenhofen, Bachappen, Seugen, Förnbach und Streitdorf.
Was bedeutet eine Belastung mit coliformen Keimen?
Der Nachweis coliformer Keime stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar. Coliforme Keime werden als sogenannte „Indikatorkeime“ im Trinkwasser untersucht, da sie in Ausscheidungen von Warmblütern (Mensch, Rind, etc.) sehr häufig vorkommen. Diese Keime können somit ein Indikator für eine fäkale Verunreinigung, aber auch für eine Verunreinigung nicht fäkaler Herkunft sein.
Warum untersucht man das Trinkwasser auf coliforme Keime?
Die Untersuchung auf coliforme Keime wird standardmäßig durchgeführt, da dies einfacher ist, als das Trinkwasser nach allen möglichen Krankheitserregern zu untersuchen. Coliforme Keime selbst gelten als nur als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei Gesunden keine Infektion auslösen können.
Für welche Zwecke sollte das Wasser abgekocht werden?
Die Abkochanordnung ist eine Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung.
Das Wasser sollte für folgende Zwecke kurz sprudelnd aufgekocht werden.
- Zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Tee, evtl. auch für Kaffeemaschinen…)
- Zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
- Zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
- zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, Spülmaschinen möglichst auf höchster Temperaturstufe einschalten
- zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung, etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen, Telefon (Zentrale) 08441 / 791951 wenden.
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