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„Rentnern dürfte ich nicht einmal mehr eine Zeitung verkaufen!“

(Wolnzach, hr)

„Die spinnen, die Römer!“ Dieser Satz ist wohl nicht nur den kleinen Kindern gut bekannt. Doch nicht die Römer machen aus Sicht der Gallier so manch unsinnige Tat, nein auch vom bayerischen Sozialministerium kommt eine Verordnung, die vor allem die Tankstellenbetreiber auf die Palme treibt.

Seit 2003 ist Stefan Ippy nun Pächter der Agip-Tankstelle in Wolnzach und kann seinen Groll kaum noch verbergen. „Wir dürften Senioren aus dem nahe gelegenen Altenheim nicht einmal mehr eine Bildzeitung verkaufen!“ Er spielt damit auf die erst kürzlich erlassene Verordnung an, wonach Tankstellen nach 20.00 Uhr keine Waren mehr an Passanten verkaufen dürfen.

„Als Fußgänger würde ich nicht einmal einen Kaugummi bekommen, der Autofahrer kann sich jedoch getrost Alkohol kaufen“, erklärt Thomas Stockmeier von der Wolnzacher FDP, die aufgrund dieser unsinnigen Überreglementierung zum ersten Flash Mob aufrief. Und so kamen an der Agip-Tankstelle rund 30 Gegner zusammen um ihrem Ärger Luft zu machen. „Dies ist keine Aktion die nur in Wolnzach stattfindet“, so Thomas Stockmeier, „Von den Julis in Leben gerufen, finden heute bayernweit Protestkundgebungen statt.

Dabei stößt die FDP durchaus auf viel positive Resonanz aus der Bevölkerung. „Bislang habe ich noch keinen erlebt der diese Verordnung gut geheißen hat“, so Stockmeier weiter. Doch es stellt sich letztlich nicht nur die Sinnfrage, sondern eben auch die Frage nach der Umsetzung. „Hier wird womöglich ein weiterer bürokratischer Moloch geschaffen“, erklärt Thomas Stockmeier.

Aber was ist der Hintergrund für diese Entscheidung? Warum jetzt auf einmal diese restriktive Haltung in Bezug auf Tankstellen? Steht der Jugendschutz im Zentrum der Debatte? Pächter Stefan Ippy kann sich dies nicht vorstellen, denn seine Angestellten dürfen keinen Alkohol an Jugendliche verkaufen und sind angewiesen auch die Personalausweise zu kontrollieren. Außerdem führt er aus: „Ab 20.00 Uhr darf Alkohol nur noch in kleinen reiseüblichen Mengen verkauft werden.“ Wenn es nicht der Jugendschutz ist, was also steckt dahinter?

Thomas Stockmeier vermutet die Lobby der Einzelhändler hinter dieser Verordnung, denn auch sie dürfen nach dem in Bayern gängigen Ladenschlussgesetz Lebens- und Genussmittel nur bis 20.00 Uhr verkaufen. Und so bedeutet diese Verordnung letztlich für viele Pächter nichts anderes als einen Umsatzverlust. „Das würde ganz klar an unseren Geldbeutel gehen“, erklärt Stefan Ippy, denn das eigentliche Geschäft wird bekanntlich nicht mehr mit der Abgabe von Kraftstoff, sondern mit dem Tankstellenshop gemacht.

Seitens der FDP fordert man nun zu Recht auch in Bayern diese restriktive Haltung aufzugeben und den Ladenschluss neu zu regeln. „Wir werden dies sicherlich ins Landesparlament hineintragen“, erklärt Thomas Stockmeier.

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