Kehrmonopol fällt - mehr Rechte für Hauseigentümer
(Pfaffenhofen, hal)Ab dem 1. Januar 2013 wird das bisher bestehende Kehrmonopol für Kamine weitestgehend abgeschafft und dem Eigentümer die Verantwortung für die Durchführung der Kaminkehrerarbeiten übertragen.
„Die Hauseigentümer können sich ab diesem Zeitpunkt für einen Großteil der Arbeiten selbst einen geeigneten Betrieb auswählen“, so Hermann Wanner, Leiter des Sachgebiets Öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt Pfaffenhofen. Für die verbliebenen „hoheitlichen“ Tätigkeiten ist künftig der bevollmächtigte Bezirkskaminkehrer zuständig. Dieser wird durch die Regierung von Oberbayern für die Dauer von sieben Jahren bestellt. Danach wird der Kehrbezirk europaweit neu ausgeschrieben und durch ein Auswahlverfahren neu vergeben. Hermann Wanner: „Um den Wettbewerb zu stärken, werden die Kehrbezirke also nicht mehr wie bisher unbefristet zugeteilt.“
2. Wahlfreiheit für die Hauseigentümer
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