Vereins- und Kommunalfreundliche Regelung für Faschingsumzüge
(Pfaffenhofen, hal)
Auf die Rahmenbedingungen zur Durchführung von Faschingsumzügen im Landkreis Pfaffenhofen haben sich Landrat Martin Wolf, die Bürgermeister, die Vertreter der Faschingsgesellschaften, die Polizei und der TÜV Süd einvernehmlich verständigt.
Wie Landrat Martin Wolf nach der Besprechung betonte, wurde eine gute vernünftige und Basis für die diesjährigen Umzüge geschaffen. Dabei wurde sowohl den Belangen der Sicherheit als auch der Praktikabilität Rechnung getragen. Ein Merkblatt für alle teilnehmenden Fahrzeuge wurde gemeinsam erarbeitet und verabschiedet. Dieses Informationsblatt ist in Kürze im Landratsamt und bei allen Gemeindeverwaltungen erhältlich. In der sehr sachlichen Veranstaltung dankte der Landrat vor allem den Vertretern der Faschingsvereine für die sehr praxisbezogenen Beiträge und Hinweise. Der Landkreischef betonte, dass Seitens des Landratsamts und aller beteiligten Verantwortlichen sicher gestellt sei, dass die vorgesehenen Faschingsumzüge planmäßig über die Bühne gehen können. Allerdings sei auch klar, dass nur solche Fahrzeuge teilnehmen können, die die im Merkblatt aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Auskunft erteilen das Sachgebiet Verkehrswesen des Landratsamts, die Gemeindeverwaltungen und die Vorsitzenden der Faschingsgesellschaften.
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