Landrat a.D. Josef Schäch erhält rückwirkend wieder Bezüge
Wie eine Bombe schlug die Meldung im vergangenen Jahr ein. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil gegen Landrat Josef Schäch auf und verwies es an das Landgericht München II zurück. Im Zuge dieser Wende hat der Landrat a.D. nun auch wieder Anspruch auf Fortführung seiner Bezüge, dies teilte vor kurzem das Landratsamt Pfaffenhofen mit.
Dadurch dass das Urteil vom höchsten deutschen Gericht aufgehoben wurde, ist Josef Schäch nicht nur wieder Landrat a.D., sondern hat auch Anspruch auf Nachzahlung der entsprechenden Bezüge. Rund 80.000 Euro hat die Pfaffenhofener Finanzverwaltung hierfür in den aktuellen Haushalt eingeplant. Insgesamt handelt es sich, wie bekannt wurde, um Bezüge seit dem 14.04.2011.
Wie das Landratsamt Pfaffenhofen weiter mitteilte, wurde außerdem aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das derzeit ruhende Disziplinarverfahren gegen Landrat a.D. Josef Schäch wieder aufgenommen.
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