Mein Kind kommt in die Schule
In Zusammenarbeit mit dem Kindergarten und dem Waldkindergarten veranstaltete die Grundschule gestern einen Informationsabend für die Erziehungsberechtigten der kommenden Schulanfänger. Rektor Alfred Schön informierte über die rechtlichen Grundlagen zur Einschulung und über das Einschreibeverfahren.
Zahlreich erschienen die Eltern zum Vortragsabend, deren Kinder in diesem Jahr "den Ernst des Lebens" zu spüren bekommen. Der Schuleintritt stellt zweifelsohne einen großen Einschnitt im Leben der Vorschulkinder dar. Ein Meilenstein, der die Kinder in erhöhterem Maße geistig, seelisch und körperlich herausfordert. Aber auch ein Garant für persönliches Fortkommen nach oben, so der Schulleiter.
Das Kind nimmt am regulären Schulaufnahmeverfahren teil, wenn es im Zeitraum vom 01.10.2006 bis zum 30.09.2009 geboren wurde. In diesem Falle wird das Kind das sechste Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule vollendet haben und ist somit regulär schulpflichtig. Hierfür findet die Einschreibung statt am 11. April 2013 von 13.30-17.00 Uhr. Erscheinen sollte ein oder beide Elternteile mit Kind. Außerdem sind mitzubringen die Bestätigung des Gesundheitsamtes (Hör- u. Sehtest, U9-Untersuchung), die Geburtsurkunde oder Familienstammbuch und evtl. einen Sorgerechtsbescheid.
Manche Kinder sind jedoch in ihrer beobachtbaren Entwicklung noch nicht so weit fortgeschritten, so dass auf Grund der körperlichen und geistigen Entwicklung nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Auch wenn diese Kinder das notwendige Alter erreicht haben, können sie von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden.Die Zurückstellung bewirkt, dass sich die gesamte Schullaufbahn um ein Lebensjahr verzögert. Hierfür muss ein gesonderter Antrag bei der zuständigen Schule gestellt werden. In einem solchen Zweifelfall besteht für das betreffende Kind die Möglichkeit am 15.04. von 8.00 - 09.30 Uhr an einem Schulfähigkeitstest teilzunehmen. Dieser soll Aufschluss über die tatsächliche Schulreife des Kindes geben. In diesem Zusammenhang findet auch ein Beratungsgespräch mit Lehrkräften statt.
Eltern, deren Kinder eine besonders hohen sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen, können sich direkt bei der jeweiligen Förderschule anmelden. Die zwei für den Landkreis Kelheim zuständigen Stellen sind die Förderschule in Thaldorf bei Kelheim und die Prälat-Michael-Thaller Schule in Abensberg.
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