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Drei Unfallfluchten durch Zeugenhinweise geklärt

Am gestrigen Dienstag kam es im Dienstbereich zu drei Unfallfluchten, die alle aufgrund aufmerksamer Zeugen geklärt werden konnten.

Gegen 09.15 Uhr sah ein Zeuge, wie ein blauer Opel auf einem größeren Parkplatz in Rohrbach beim Ausparken einen anderen Pkw beschädigte. Durch die Hinweise auf das Kennzeichen des Unfallflüchtigen konnte ein 43-jähriger Mann ermittelt werden.

Ein ähnlich gelagerter Fall ereignete sich um 11.15 Uhr auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Pfaffenhofen. Auch hier bemerkte ein unbeteiligter Zeuge, dass ein älterer Herr beim Rückwärtsfahren ein anderes Fahrzeug touchierte. Anhand des Kennzeichens ermittelten die Polizeibeamten einen 82-Jährigen als verantwortlichen Fahrzeugführer.

Die letzte Unfallflucht ereignete sich in der Dr.-Scharl-Straße in Pfaffenhofen. Ein Anwohner teilte der Polizei mit, dass gegen 14.00 Uhr ein Lkw mit Münchner Kennzeichen einen Stromverteilerkasten angefahren und, ohne sich um den Schaden zu kümmern, weitergefahren sei. Der Halter des Lkw ist ein 25-jähriger Mann aus München.

Die Polizeiinspektion Pfaffenhofen weist aufgrund dieser Vorfälle darauf hin, dass es selbst bei minimalen Anstößen zu Schäden kommen und eine Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nach sich ziehen kann. Diese wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Nach Gesetzeslage und Rechtsprechung ist jeder Unfallverursacher dazu verpflichtet, die Feststellung seiner Person und Fahrzeug durch seine Anwesenheit am Unfallort zu ermöglichen. Sollte innerhalb einer angemessenen Wartezeit der Geschädigte nicht zu seinem Fahrzeug zurückkehren, so muss unverzüglich die Polizei über den Unfall informiert werden. Das Hinterlassen eines Zettels mit den Personalien oder einer Telefonnummer am geschädigten Fahrzeug reicht nicht aus, um einen Unfall zu melden.
 

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