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Abkochanordnung aufgehoben
Entwarnung für die Trinkwasserabnehmer des Zweckverbandes Wasserversorgung Hallertau: Die Abkochanordnung wurde aufgehoben. Das Trinkwasser kann wieder uneingeschränkt verwendet werden.
Die im Rahmen einer Grenzwertüberschreitung veranlassten und durchgeführten Kontrolluntersuchungen haben heute ergeben, dass keine Keimbelastung vorliegt. Auch die vorübergehende Chlorung wird zeitnah beendet. Nach Ablauf einer gewissen Frist werden erneut Proben untersucht
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