Hochwassersoforthilfe
Ab sofort können zusätzlich zum bereits laufenden Sofortgeld weitere Finanzhilfen für Hochwasserschäden beantragt werden. Darauf hat jetzt der Stellvertreter des Landrats Anton Westner hingewiesen. Er ist im Landratsamt Pfaffenhofen federführend für die Koordinierung und Auszahlung der Finanzhilfen verantwortlich.
Soforthilfe für Haushalt/Hausrat:
Private Haushalte erhalten noch einmal bis zu 5.000 € Zuschuss je Haushalt, wenn kein Versicherungsschutz möglich war. Hierbei ist ein Nachweis erforderlich (Gebäude innerhalb/außerhalb Gefährdungsklasse 4). Wenn Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, reduziert sich diese Soforthilfe auf bis zu 2.500 €. Das Geld wird für Ersatzbeschaffungen bzw. Gebäudereparaturen, nicht für Trocknungs- oder Entsorgungskosten ausbezahlt. Anträge können bis zum 31.12.2013 beim Landratsamt Pfaffenhofen (Michael Leppmaier, Tel. 08441 27432) gestellt werden.
Soforthilfe für Ölschäden:
Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden werden mit bis zu 10.000 € entschädigt. Dabei muss der Schaden durch einen Kostenvoranschlag nachgewiesen werden. Wenn der Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 €. Bei Nichtversicherbarkeit ist ein Nachweis erforderlich (Gebäude innerhalb/außerhalb Gefährdungsklasse 4). Anträge können bis zum 31.12.2013 beim Landratsamt Pfaffenhofen (Michael Leppmaier, Tel. 08441 27432) gestellt werden.
Soforthilfe für Gewerbebetriebe:
Gewerbebetriebe bis zu höchstens 500 Mitarbeiter erhalten ab einem Schaden von mindestens 5.000 € eine Entschädigung von bis zu 50 % der Schadenssumme. Die Gesamtauszahlung je Antragsteller beträgt maximal 100.000 Euro. Eine Schadensfeststellung durch einen Sachverständigen (ggf. auch IHK oder Landratsamt) ist vorzulegen. Die Nichtversicherbarkeit ist nachzuweisen (Gebäude innerhalb/außerhalb Gefährdungsklasse 4). Anträge können bis zum 31.12.2013 beim Landratsamt Pfaffenhofen (Michael Leppmaier, Tel. 08441 27-432) gestellt werden.
Soforthilfe für Landwirtschaft:
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können ebenfalls eine Soforthilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass der Schaden mindestens 1.000 € beträgt. Eine Entschädigung von maximal 50 % der Schadenssumme ist möglich. Der Zuwendungshöchstbetrag liegt bei 50.000 €, bei durch das Hochwasser in ihrer Existenz gefährdeten Betrieben bei 100.000 € Zuschuss. Die Schadensermittlung erfolgt durch Pauschalsätze bzw. ab 100.000 € Schaden durch einen Sachverständigen. Ansprechpartner ist hier das Amt für Landwirtschaft in Pfaffenhofen (Herr Spratter, Tel. 08441 867139). Als Antragsfrist gilt der 30.11.2013.
Soforthilfe für Vereine und Infrastruktur:
Ansprechpartner ist hierbei die jeweilige Wohnortgemeinde bzw. die Regierung von Oberbayern. Erstattet werden können maximal 80 % der förderfähigen Kosten bei zerstörten Vereinsanlagen, Straßen, technischen Bauwerken etc. Anträge sind bis zum 30.06.2015 zu stellen. Mehr Informationen findet man auf der Homepage der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de/aktuelles/09566/. Schadensanträge können von der Gemeinde an die Regierung von Oberbayern, SG 34 Hochwasser-Infrastrukturprogramm, Maximilianstraße 39, 80538 München oder poststelle@reg-ob.bayern.de verschickt werden.
Allgemeines:
Bei Rückfragen rund um die Soforthilfen steht Michael Leppmaier unter Tel. 08441 27432 oder michael.leppmaier@landratsamt-paf.de zur Verfügung. Die Anträge sind bei der jeweiligen Gemeinde oder über www.landkreis-pfaffenhofen.de erhältlich.
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