Hochwasserhilfe: Nach Sofortgeld und Soforthilfe jetzt Aufbauhilfe beantragen
Ab sofort können zusätzlich zum bereits laufenden Sofortgeld und der Soforthilfe weitere Finanzhilfen für Hochwasserschäden beantragt werden. Darauf hat jetzt der Stellvertreter des Landrats Anton Westner hingewiesen. Er ist im Landratsamt Pfaffenhofen federführend für die Koordinierung und Auszahlung der Finanzhilfen verantwortlich.
Aufbauhilfe für Gebäudeschäden
„Bei der Aufbauhilfe ist eine Förderung bis zu 80% des Schadens möglich, soweit das Gebäude überwiegend als Wohnraum genutzt wird“, so Westner. Gefördert wird sowohl die Instandsetzung als auch die Neuerrichtung, soweit die Instandsetzungskosten mehr als 80% der Neubaukosten betragen. Die voraussichtlichen Kosten sind mit Hilfe von Kostenvoranschlägen und Gutachten zu belegen. Vorauszahlungen sind bis zu 30% der Fördersumme möglich.
Aufbauhilfe für Hausrat
„Bei der Aufbauhilfe für Hausrat wird in der Regel mittels einer Pauschale gefördert“, erläuterte der Stellvertreter des Landrats. Für den Haushaltsvorstand beträgt diese 13.000 Euro, für den Ehepartner/Lebenspartner 8.500 Euro sowie für jede weitere Person 3.500 Euro. Sind nur Teile des Gebäudes betroffen, wird die Förderung nur anteilig gewährt. Der entstandene Schaden ist nachzuweisen. Die angefallenen Ausgaben mit Hilfe von Rechnungen zu belegen. Vorauszahlungen sind bis zu 50% der Fördersumme möglich.
Aufbauhilfe für Gewerbe
Anton Westner: „Bei der Aufbauhilfe für Gewerbe sind die Kosten zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit von gewerblichen und freiberuflichen Unternehmen, insbesondere Investitionen und Reparaturen von Anlage- und Umlaufvermögen förderfähig.“ Gefördert wird bis zu 80% des Schadens. Dabei wird ein Abzug „Neu für Alt“ von bis zu 30% berücksichtigt. Mit den Maßnahmen muss innerhalb eines Jahres begonnen werden. Innerhalb von drei Jahren müssen sie abgeschlossen sein. Bei Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung erfolgt die Förderung über die Aufbauhilfe für Gebäudeschäden.
Bei Rückfragen rund um die Finanzhilfen Hochwasser steht Michael Leppmaier unter Tel. 08441 27432 oder michael.leppmaier@landratsamt-paf.de zur Verfügung. Die Anträge sind direkt beim Landratsamt oder über www.landkreis-pfaffenhofen.de erhältlich und können bis 30.06.2015 gestellt werden. Bereits erhaltene Soforthilfen, Versicherungsleistungen oder Spenden werden auf die Förderung angerechnet. Nicht gefördert werden Schäden, die allein durch Starkregen verursacht sind. Es wird empfohlen für die Antragstellung einen Termin im Landratsamt zu vereinbaren. Anträge für Sofortgeld können noch bis 31.12.2014, Anträge für Soforthilfe noch bis 31.12.2013 gestellt werden.
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