Straßenverschmutzung während der Hopfenernte
In wenigen Tagen beginnt die Hopfenernte, weshalb auch in diesem Jahr der HOPFENPFLANZERVERBAND HALLERTAU E.V. sowohl die Hopfenpflanzer als auch die anderen Verkehrsteilnehmer auf die bekannte Problematik der Straßenverschmutzung hinweist. Dabei ist auch die Erwähnung des § 32 der Straßenverkehrsordnung notwendig, wonach es verboten ist, Straßen zu beschmutzen, zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen und dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.
Derartige verkehrswidrige Zustände hat der Verantwortliche unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin mindestens ausreichend kenntlich zu machen und abzusichern.
Das Ziel des Hopfenpflanzerverbandes geht einerseits dahin, dass sich die Hopfenpflanzer bemühen, unvermeidbare Verschmutzungen unverzüglich zu beseitigen bzw. dafür Sorge zu tragen, dass solche Verschmutzungen nach Möglichkeit unterbleiben und wenn sie unvermeidbar sind, dann wenigstens in Bälde wieder beseitigt oder jedenfalls abgesichert werden. Andererseits sollen alle Verkehrsteilnehmer, die während der Hopfenernte auf den Straßen sind, auf mögliche Gefahren hingewiesen und gewarnt werden.
Bei dieser Gelegenheit muss auch das Problem der „Hopfenspikes“ angesprochen werden. Dies ist nur dadurch zu lösen, dass jeder einzelne Hopfenpflanzer strikt auf Folgendes achtet:
- Eine möglichst dichte Verschließung der verwendeten Transportanhänger mit ausreichender Aufbauhöhe, die keinesfalls überladen werden sollte.
- Durchführung eines Leerdurchgangs auf dem Feld, nachdem zuvor der Mistbreiter komplett entleert wurde.
- Ausreichende Abschirmung von Rebhäckselhaufen gegenüber öffentlichen Wegen, Straßen und sonstigen Verkehrsflächen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Hopfenpflücke zu gewährleisten und um Schaden personeller wie materieller Art zu vermeiden, bittet der Hopfenpflanzerverband Hallertau insoweit um Ihre Unterstützung.
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