FDP-Marktgemeinderat gibt Rätsel auf
Eine Art Ehrenerklärung für Josef Schäch und Wolfgang Zwack soll der Wolnzacher Marktgemeinderat abgeben. Das jedenfalls beantragte FDP-Gemeinderat Matthias Boeck namens seiner Fraktion zur Jahresabschlusssitzung des Gremiums. Die Sache hat allerdings einen Haken, denn die Hintergründe um den ehemaligen Bürgermeister von Wolnzach, dem Haushaltsmanipulationen mit der Folge eines finanziellen Schadens für den Markt vorgeworfen werden und dem früheren Kämmerer Zwack, der wegen eines unrechtmäßigen Griffs in die Gemeindekasse bereits eine Gefängnisstrafe antreten musste, sind längst noch nicht vollständig aufgehellt.
Bürgermeister Jens Machold (CSU) stellte zunächst fest, dass der Antrag nicht fristgerecht eingereicht wurde und - nachdem Boeck auf Nachfrage erklärt hatte, ihn weiter aufrecht zu halten - dieser Punkt deshalb in der Januar-Sitzung des Gremiums im kommenden Jahr behandelt werde.
Dennoch ging Machold auf das Schreiben ein, wonach Boeck fordert, bei Schäch und Zwack nachträglich Abbitte zu leisten. Im Wortlaut sollte diese demnach lauten: "Der Marktgemeinderat Wolnzach bedauert die im Rahmen der 'Wolnzacher Finanzkrise' gegen J. Schäch und W. Zwack entstandenen Vorwürfe und Anschuldigungen. Er entschuldigt sich deshalb für die resultierenden personellen Schäden, soweit dies, angesichts der Sachlage, überhaupt möglich ist."
Boeck geht bei seinem Ansinnen offenbar davon aus, dass "in 2013 ist mit dem VG-Urteil die 'Finanzkrise Wolnzach' de facto zu Ende gegangen" ist, wie er selbst einleitend zum Antrag schreibt. Weiter heißt es in seinem Begleitschreiben, dass ja "der dafür mit die Verantwortung tragende Marktgemeinderat etc." in wenigen Wochen abtreten werde und er unterstellt dem Gremium darin gleich auch noch aktuell eine dort "vorherrschende wirtschaftspolitische Armut."
Boeck setzt seine Gedanken mit deutlichen Worten fort: "Es würde dem Marktgemeinderat und gegebenenfalls auch der Presse gut tun, damit abschließend auch etwas Selbstkritik zu üben und sich für die dabei entstandene Fehler und Nachteile bei den Betroffenen öffentlich zu entschuldigen."
Wie er in seinem Antrag dann unter anderem noch ausführt, stehe der Markt Wolnzach nach der jetzt vorliegenden Jahresbilanz gut da: "Der Marktgemeinderat / Bürgermeister Wolnzach hat also damals die richtigen Entscheidungen beziehungsweise Grundlagen für die heute vorhandene weitere positive Entwicklung gelegt", schlussfolgert Boeck von daher.
Der FDP-Fraktionsführer verkennt bei seiner fragwürdigen Forderung offenbar, dass das Bundesverfassungsgericht zwar das Schäch-Urteil des Landgerichts München II vor etlichen Monaten aufgehoben hat, es dabei jedoch zur erneuten Verhandlung an das Gericht zurück verwies.
"Es handelt sich um ein weiterhin schwebendes Verfahren", erklärte folgerichtig Machold dazu. Von daher könne man sich grundsätzlich nicht dazu äußern. Überdies sei erst vor wenigen Wochen wieder die Kriminalpolizei im Rathaus gewesen, um ihre Ermittlungen fortzuführen.
Der Bürgermeister wies deutlich darauf hin, dass die Marktgemeinde in diesem Fall den Weisungen der Rechtsaufsichtsbehörde folgte und sich keinen eigenen Rechtsmaßstab eröffnete. Es sei Machold auch kein Beschluss des Marktgemeinderates bekannt, demnach "irgendwelche Personen vom Marktgemeinderat verurteilt würden." In Wolnzach sollte man sich eher der Zukunft widmen, meinte das Gemeindeoberhaupt abschließend.
Boeck tarockte jedoch nach und bestand für die Januar-Sitzung auf eine "namentliche Abstimmung" des Antrages; dann provozierte er Machold mit der Nachfrage, ob er denn damit ein Problem hätte.
Dieser eigentlich überflüssige Akt stieß im Gremium dann doch auf überwiegendes Unverständnis, da solches Vorgehen bekanntlich geübte Praxis im Marktgemeinderat ist und es "immer eine namentliche Abstimmung gibt", wie Machold darauf erwiderte.
Boeck, der auch Mitglied des Kreistages ist und auch 2014 erneut dafür kandidiert, gab dann abschließend noch ein weiteres Rätsel auf, als er sich nach den Ausführungen Macholds offenbar in Bezug auf den vorerst nicht behandelten Antrag sagte: "Man kann dazu Stellung nehmen oder man kann dazu nicht Stellung nehmen." Worauf der Bürgermeister und studierte Jurist erwiderte, dass er dies ja doch nun getan habe. Boeck nahm den kurzen Kommentar des Marktoberhaupts zur Kenntnis mit den Worten "Dann ist es gut - würde Sie aber bitten, vielleicht vorher ein bisschen in der Verfassung nachzulesen."
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