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Planungsvereinbarung für Radweg nach Tegernbach

 

Zwischen der FS 32 (Abzweigung Au in der Hallertau/Haslach) und Tegernbach soll wenn möglich ein Geh- und Radweg entstehen um auf dieser Strecke für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Auf Anregung des Marktes Au hat die Tiefbauabteilung im Landratsamt Freising hierzu nochmals die Grundlagen geprüft.

Von Seiten des Tiefbauamtes wurde zunächst vorgeschlagen eine Planungsvereinbarung zwischen dem Markt Au in der Hallertau, der Gemeinde Rudelzhausen und dem Landratsamt Freising abzuschließen. Gegenstand der Vereinbarung ist der Bau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße FS 38 zwischen FS 32 und Tegernbach, ohne Ortsdurchfahrt Haslach. Die Panungsvereinbarung wurde am 10. Dezember 2013 an den Markt Au übersandt und vom Marktgemeinderat auf der jüngsten Marktratssitzung beschlossen. Nach dieser Genehmigung und der Unterzeichnung wird die Vereinbarung nun an die ebenfalls beteiligte Gemeinde Rudelzhausen weitergeleitet. Die Planungskosten trägt der Landkreis Freising bei Planung im eigenen Haus. Sollte die Leistung von einem anderen Planungsbüro erfolgen, haben die Kosten jeweils zu 50% die Gemeinden und 50% das Landratsamt zu tragen.
 

 

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