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Regularien für Wahlwerbung

Der Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahlen 2014 weist aus gegebenem Anlass daraufhin, dass sich die Mitglieder des Marktgemeinderates in ihrer Sitzung vom 23.01.2014 einvernehmlich darauf verständigt haben, im Kommunalwahlkampf 2014 folgende Punkte zu beachten.

Der Bereich um die Pfarrkirche St. Laurentius Wolnzach, der Marktplatz einschließlich Rathausvorplatz sowie der Marienplatz sind von jeglicher Form von Wahlplakaten bzw. Wahlwerbungen freizuhalten. Die Wahlplakate bzw. -Werbungen im öffentlichen Raum sind spätestens eine Woche nach dem Wahlsonntag (16.03.2014) bzw. nach dem Stichwahlsonntag (30.03.2014) zu entfernen. Ansonsten erfolgt eine kostenpflichtige Beseitigung durch den Markt Wolnzach. Am Wahlsonntag (l 6.03.2014), an dem auch ein Tag der offenen Tür in Wolnzach stattfindet, werden keine Wahlkampfveranstaltungen durchgeführt.
 

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