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Neue Leistungen im Kinderarztvertrag

Im Kinderarztvertrag der AOK Bayern gibt es jetzt neue Leistungen. Ganz neu ist eine Beratung für Eltern von Kindern zwischen dem dritten und achten Lebensmonat. Sie hat das Ziel, dass die Familien den Übergang zu gesunder Beikost reibungslos gestalten und damit die Weichen frühzeitig in Richtung einer ausgewogenen Ernährung stellen.

Zudem verbessert sich die Honorierung für Hyposensibilisierungsbehandlungen, denn immer mehr junge Menschen leiden unter Allergien. Eine weitere neue Leistung ist bei Bedarf eine zusätzliche sozialpädiatrische Beratung zur Unterstützung der gesundheitlichen, psychischen, geistigen und sozialen Entwicklung der Heranwachsenden. Hier geht es darum, dass Leistungsstörungen, Schulprobleme, Aufmerksamkeitsdefizite, Probleme im Umgang mit Medien oder auch seelische Fehlentwicklungen festgestellt und frühzeitig Hilfsangebote eingeleitet werden. „Mit diesen zusätzlichen Leistungen haben wir jetzt diesen sogenannten pädiatriezentrierten Versorgungsvertrag nochmals ausgebaut und verbessert“, so Ulrich Resch, Direktor der AOK Ingolstadt.
Seit 2009 gibt es den bayerischen Kinderarztvertrag der AOK Bayern mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Derzeit sind rund 241.000 Kinder und Jugendliche und über 90 Prozent der bayerischen Kinder- und Jugendärzte in dem Vertrag eingeschrieben.

 


Viele Vorteile bei Teilnahme am Vertrag


„Schwerpunkt dieses Vertrages sind seit jeher erweiterte Vorsorge und Früherkennung“, so Resch. Vorsorgeleistungen spielen daher im Vergleich zur allgemeinen kinder- und jugendärztlichen Versorgung schon bisher eine deutlich größere Rolle. Besonders wichtig sind hier die erweiterte Prüfung der Sprache und des Hörens. „Ebenso werden die erweiterten Sehtests, auch Amblyopie-Screening genannt, im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen von den Patienten sehr geschätzt“, erläutert Resch. Gesondert vergütet werden zudem die Untersuchungen U10 (Entwicklungsanalyse) und U11 (Gesundheitsstatus), die die Lücke der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zwischen sieben und zehn Jahren schließen sowie die Jugenduntersuchung J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren. Neben einem erweiterten Neugeborenen-Screening sieht die Vereinbarung zudem auch die Durchführung und Honorierung der Sonographie von Niere und Blase vor. „Für die Teilnehmer gibt es verkürzte Wartezeiten, bei Fieber oder Atemnot kommen sie sofort dran“, so Resch. Kinder berufstätiger Eltern können Termine außerhalb der üblichen Sprechstunden erhalten. Für Ärzte und Eltern ist die Teilnahme an dem Vertrag freiwillig. Die Eltern können den teilnehmenden Kinder- / Jugendarzt ihres Vertrauens frei wählen.

 

 

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