Keine Einwände zur Windkraftplanung - Bürger können sich jedoch noch dazu äußern
Keine Einwände zum so genannten Bauleitplanverfahren Teilflächennutzungsplan „Windkraft Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm“ hatten Pörnbachs Gemeinderäte bei ihrer jüngsten Sitzung. Die Entscheidung fiel einstimmig. Interventionen von Bürgern dazu können jedoch noch bis Ende Mai im Rathaus von Reichertshofen vorgebracht werden.
Zu den im Landkreis Pfaffenhofen bestehen zwei Windkraftanlagen und einer Klein-Windkraftanlage sind bereits weitere Windkraftanlagen in verschiedenen Gemeinden geplant. Größere Teile des Landkreises bieten grundsätzlich für die Nutzung der Windenergie ausreichende Voraussetzungeg, zu deren "geordneten Entwicklung" jedoch ein Plan erforderlich ist. Windkraftanlagen sind vom Gesetz her im Außenbereich privilegierte Vorhaben und damit zulässig, wenn öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen und ihre ausreichende Erschließung gesichert ist.
Die Gemeinden haben in einem ersten Schritt ein fachliches Konzept zur Ermittlung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen in Auftrag gegeben, mit dem Ziel der Erstellung eines schlüssigen, gesamträumlichen Planungskonzeptes. Dabei sind jene Standorte in Pörnbach herausgekommen, die auf unserer Darstellung zu sehen sind. Dabei handelt es sich um Bereiche, die aus rechtlicher sowie aus städtebaulicher Sicht unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Nachbar- und Immissionsschutzes, des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege als Standorte für Windenergieanlagen geeignet sind.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es noch bis zum 30. Mai möglich, den Planentwurf in der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen im Reichertshofener Rathaus, Schloßgasse 5, Zimmer 12, einzusehen. Die bis zum Stichtag vorgebrachten Einwendungen werden an den Planungsverband Windkraft weitergeleitet und dort beschlussmäßig behandelt.
Die Öffnungszeiten im Rathaus von Reichertshofen sind: Montag / Dienstag / Donnerstag / Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, am
Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr.
Unsere Darstellung zeigt jene Eignungsbereiche, die im sachlichen Teilflächennutzungsplan "Windkraftanlagen" - nach erfolgter Anwendung harter und weicher Ausschlusskriterien - für den Gemeindebereich Pörnbach vorgesehen sind. Quelle: Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen
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