Erste Hilfe für Hebammen
Alarmierend für ihre Zukunft sind für die Hebammen in der ganzen Bundesrepublik die stetig steigenden Kosten. Zu denen rechnet auch ihre Berufshaftpflicht, zu der sie gesetzlich verpflichtet sind. Und das betrifft auch die an der Ilmtalklinik freiberuflich arbeitenden Hebammen - doch die bekommen nun Unterstützung von der Klinikleitung.
Marcel John, Geschäftsführer der Ilmtalklinik, teilt heute mit, dass Gespräche zur Geburtenbegleitung zwischen der Ilmtalklinik und Vertreterinnen der dort tätigen Hebammen sehr konstruktiv verlaufen seien. "Die Hebammen haben zum Ausdruck gebracht, dass sie die Aufgaben wie bisher mit großem Einsatz weiter umsetzen wollen." Durch den Anstieg der Prämien für die Haftpflichtversicherung würde dies aber zunehmend erschwert. Die Klinikvertreter unterstrichen die Bedeutung der Geburtenbegleitung durch die Hebammen für das Haus und signalisierten dieser Tage bereits eine freiwillige Unterstützung bei der Abdeckung der Haftpflichtversicherungsprämien.
Konkret wurde jetzt vereinbart, dass der Anteil an den Versicherungsprämien, der eine Höhe von 4.242 Euro übersteigt, künftig von der Ilmtalklinik übernommen wird. "Diese Vereinbarung soll solange gelten, bis die Abfederung der beruflichen Haftpflichtkosten im Leistungsbereich Geburtshilfe durch das aktuell diskutierte Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Umsetzung kommt", teilte John dazu in einem Schreiben an die Medien mit.
John stellte bereits vorige Woche klar, dass er die in seinem Haus tätigen Hebammen halten wolle und hatte erste Gesprächskontakte in einem Schreiben dazu angekündigt: „Auch wenn wir dazu keine gesetzliche Verpflichtung haben, sehen wir uns zur Sicherung der Geburtshilfe an der Ilmtalklinik hier in der Verantwortung.“
Der Klinikchef wies auch darauf hin, dass der Bund gefordert ist bei der langfristigen Lösung der Haftpflichtproblematik. Seiner Ansicht nach müssten die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet werden, die Belastungen aus der Haftpflichtversicherung auszugleichen.
Auf Bundesebene laufe derzeit ein Verfahren zum Erlass eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Entwurf beziehe sich auf die Abfederung der beruflichen Haftpflichtkosten im geburtshilflichen Leistungsbereich. Eine Gruppe von Versicherern habe den Hebammen bis 2016 befristet eine Versicherung für 5.000 Euro ab 01. Juli dieses Jahres angeboten. Das Angebot stehe unter dem Vorbehalt, dass bis dahin eine "strukturell gesetzgeberische Lösung" geschaffen werden solle. Die Haftpflichtprämien für die Tätigkeit in der Geburtshilfe seien um 44 Prozent innerhalb von zwei Jahren angestiegen und zudem klage der Deutsche Hebammenverband über strukturelle Probleme im Hebammenwesen.
Trotz leicht rückläufiger Schadensfälle in der Geburtshilfe steigen die Kosten pro einzelnen Schadensfall drastisch an. Dazu zählen sowohl die Aufwendungen für die medizinische, pflegerische als auch die soziale Versorgung und lebenslange Einkommenssicherung von Geschädigten. Hohe Prozess- und Anwaltskosten können hinzukommen. Während im Jahr 1981 Haftplichtprämien für Hebammen noch um die 30 Euro betragen hatten, können es gegenwärtig über 5.000 Euro sein.
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