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Jugendhilfeausschuss des Kreises tagte

Zu seiner ersten Sitzung nach der Kommunalwahl trafen sich die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses am Nachmittag, um über aktuelle Themen zu diskutieren. Doch zuerst musste mit Florian Simbeck ein neues Gremiumsmitglied vereidigt werden. Danach folgte durch die jeweiligen Bereichsleiter die Vorstellung der einzelnen Bereiche im Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung sowie aktuelle Berichte über verschiedene laufende Projekte.


Landrat Wolf informierte, dass insgesamt 63 MitarbeiterInnen in Voll- und Teilzeit im Bereich der Jugendhilfe beim Kreis beschäftigt seien und für folgende Aufgaben zuständig sind: Wirtschaftliche Jugendhilfe, Amtsvormundschaften und Pflegschaften, Beistandschaften, Kindergartenaufsicht, Unterhalts-vorschussgesetz, Allgemeiner Sozialdienst/Stationäre Hilfen, Pflegekinderdienst/Adoptionsvermittlungsstelle, Offene Hilfen, Kinder-,  Jugendschutz und Kreisjugendring, Jugendsozialarbeit an Schulen. Daneben bestehen noch Sonderstellen in der Verwaltung für die Koordinierende Kinderschutzstelle für Kinder von 0 – 3 Jahren, die Kasse und Mündelbuchhaltung sowie als Projektarbeit das Bündnis für Familie, Bildungsregion in Bayern. Ein recht umfang-reiches Aufgabengebiet, wie Landrat Wolf hervorhob. Bei ihrer Arbeit werden die Mitarbeiter auch unterstützt vom Jugendhilfeausschuss, der nicht nur aus Mitgliedern des Kreistages, sondern aus Vertretern der Jugendwohlfahrt, Jugendverbände, Arbeitsagentur, Erziehungsberatung, Polizei, Jugendrichter und Kirchenvertretern besteht. Damit ist gewährleistet, dass die Jugendarbeit des Kreises auf eine breite Basis gestellt ist.


Über das vom Jugendhilfeausschuss schon früher beschlossenen Wald-Projekt, bei dem Jugendliche mit Erziehungsschwierigkeiten zwischen der 4. Und 8. Klasse mit praxisnahen Arbeiten beschäftigt werden sollen, gibt es noch Differenzen zwischen Kreis und Regierung Oberbayern, da das Projekt nach Meinung der Regierung noch nicht genehmigungsfähig sei. Sie sieht Probleme in der räumlichen Unterbringung und verweist auf die frühzeitige Begleitung bereits im Grundschulalter in einer heilpädagogischen Tagesstätte. Hier will der Landrat noch einmal in Verhandlungen eintreten.
Und damit kam die Sprache auf die gesetzlich neu festgeschriebene Regelung, dass haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätige Personen in der Kinder- und Jugendarbeit ein Führungszeugnis vorlegen müssen, damit sichergestellt werden kann, dass einschlägig Vorbestrafte in diesem Bereich nicht tätig werden können. Das Jugendamt nimmt mit den Vereinen Kontakt auf, die in diesem Bereich tätig sind und schließt mit ihnen Vereinbarungen über die Abwicklung dieser Regelung ab.
Ein interessanter neuer Weg in der Betreuung jugendlicher minderjähriger Flüchtlinge zwischen 16 und 17 Jahren ist die geplante Betreuung in Pflegefamilien. Bisher wurden die Jugendlichen mit erwachsenen Flüchtlingen in zentralen Einrichtungen untergebracht, was der Entwicklung der Jugendlichen oft schadet. Jetzt soll versucht werden, Pflegefamilien auch im Landkreis zu finden, die bereit sind, diese Jugendlichen aufzunehmen. Bisher hatten sich sechs Familien gemeldet, wobei drei in der Überprüfungsphase sind. Es sollen durch einen Aufruf aber noch weitere Familien gesucht werden. Dieser Punkt wurde einstimmig befürwortet und beschlossen.
Als weiterer Punkt stand die Situation des Heilpädagogischen Zentrum gGmbH Pfaffenhofen auf der Tagesordnung, da der Träger aufgrund reduzierter Belegung der genehmigten Gruppenplätze für Kinder im Alter zwischen 6 bis 14 Jahre mit Auffälligkeiten im sozialen-emotionalen Bereich die finanziellen Lasten nicht mehr tragen kann. Statt der zwei mal 12 genehmigten Plätze sind durchschnittlich nur bis zu 22 Plätze ausgenutzt, deshalb soll die Reduzierung bei einer Gruppe eine Reduzierung auf zehn Plätze bei der Regierung Oberbayern beantragt und dann über neue Kostensätze verhandelt werden. Sollte dies nicht gelingen bestünde die Gefahr, dass die Trägergesellschaft das Angebot nicht mehr aufrechterhalten kann.
 

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