Kläranlage Wolnzach: Gutachter soll mögliche Teilinbetriebnahme klären

Die Wolnzacher Kläranlage sorgte seit vergangenem Jahr für viele Diskussionen. In der Bauausschusssitzung stand Wolnzachs Sorgenkind wieder im Fokus. Frühestens im Frühjahr 2015 kann die neue Anlage ans Netz gehen. Solange muss die alte noch weiter laufen, doch dort häufen sich die Probleme.
Über 40 Jahre hat Wolnzachs Kläranlage schon auf dem Buckel und wäre alles nach Plan verlaufen, dann wäre sie schon außer Dienst gestellt. Doch bekanntlich wurde aus dem Probebetrieb Ende letzten Jahres aufgrund von massiven Baumängeln nichts. „Das gerichtliche Beweisverfahren läuft“, so Rechtsanwalt Thomas Berreth. Die Gutachter arbeiten derzeit an ihren Expertisen. In diesem Zusammenhang sollen nicht nur die Schadensursache, sondern auch Möglichkeiten der Sanierung geklärt werden. „Des Weiteren“, so Berreth weiter, „befassen sich die Experten mit den anfallenden Kosten und der Verantwortlichkeit.“

Auf die Frage hin, ob dieses Verfahren beschleunigt werden könnte, antwortete der Fachanwalt für Baurecht, dass man hier seitens der Gemeinde keine Möglichkeit habe auf das Gericht einzuwirken. „Die Gutachter müssen ihre Expertisen erstellen und dem Gericht vorlegen“, so Berreth, der anfügte, dass dieses Verfahren seitens des Landgerichtes mit sehr hoher Priorität behandelt wird.
Nichtsdestotrotz kann die neue Anlage, auch wenn sie größtenteils fertiggestellt ist, nicht in Betrieb genommen werden. Und hier liegt ein weiterer Knackpunkt: Denn bei der alten Kläranlage treten zusehends Mängel auf. „Vor ca. 3 Wochen haben wir zusammen mit dem Personal und Klärwärter Robert Springer die alte Anlage besichtigt“, erläuterte Matthias Thalmair seitens der Firma Wipflerplan. Dabei zeigte sich, dass sich die Leistung des Schneckenpumpwerkes um 10 – 15% verringert hat, auch beim Rechen und bei der Rechengutpresse treten vermehrt Probleme auf.
Was sollte man nun in diesem Zusammenhang unternehmen? Vor dieser Frage stand der Bauausschuss. Dabei galt es aber, nicht nur eine mögliche Gefahrenabwehr im Kopf zu behalten, sondern auch den Umstand, dass man als Kommune die dort entstehenden Kosten auch wieder erstattet haben will. „Eigentlich wäre hier auch ein gerichtliches Beweisverfahren von Nöten“, erklärte Thomas Berreth, der aber weiter ausführte, dass dies mit einer Zeitspanne von knapp einem Jahr ungeeignet sei, um Gefahren abzuwehren. So schlug der Rechtsexperte dem Gremium vor, einen privatrechtlichen Gutachter einzuschalten und entsprechend seinen Vorgaben zu handeln. Hier ist mit einem Gutachten innerhalb von vier bis acht Wochen zu rechnen, so dass die Gemeinde entsprechend schnell handeln könnte. „Dem Gutachter sollen zwei Fragen mit auf den Weg gegeben werden: Sind Maßnahmen notwendig und welches sind die kostengünstigen Möglichkeiten?

Welche Vorschläge dieser dem Gremium dann unterbreiten wird, das ist völlig offen. Hier reicht die Spannweite von Nichtstun und nur bei Bedarf handeln bis zu einer Teilinbetriebnahme der neuen Kläranlage. „Wir haben diese Option schon einmal genau unter die Lupe genommen“, so Matthias Thalmair. Hier würde die komplette alte Maschinentechnik außer Betrieb gehen und das neue Rechensandfanggebäude mit dem alten Klärbecken verbunden. „Dies wäre die sicherste Variante“, so Thalmair. Doch letztlich ist nicht seine oder die Meinung der Ausschussmitglieder entscheidend, sondern die Expertise des Gutachters. „Wir wollen dem natürlich nicht vorgreifen, geben ihm jedoch schon einmal drei mögliche Varianten mit an die Hand. Auf Nachfrage, warum man hier nicht für reagiert habe, fügte Matthias Thalmair an, dass man sich die alte Anlagentechnik im vergangenen Jahr genauestens angeschaut hat und die Probleme zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar waren.
So stimmte der Bauausschuss auch einstimmig für das von Rechtsanwalt Thomas Berreth vorgeschlagene Vorgehen und beauftragte einen Gutachter, die entsprechenden Untersuchungen vorzunehmen.
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