Kreisbauausschuss billigt Ende des Giebelstreits
In der Sitzung des Bauausschusses befasste sich das Gremium mit dem Um- und Erweiterungsbau des Landratsamtes und dem Kompromiss zwischen Kläger und Landratsamt während des Außentermins des Verwaltungsgerichts in Pfaffenhofen. Dieser Tagesordnungspunkt sollte nach der ursprünglichen Planung in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt werden, wurde aber auf Antrag von Kreisrätin Elke Drack (SPD) in der öffentlichen Sitzung behandelt.
Abteilungsleiter Walter Reisinger erläuterte den Kreisräten noch einmal den Ablauf des bisherigen Verfahrens um die Sanierung und Erweiterung des Landratsamtes, speziell zum Thema Bauteil B und dessen umstrittenen Giebel. Danach wurde im Juli 2013 eine rechtsgültige Baugenehmigung für den Bauteil B erteilt, aber ohne den Giebel, aber den Nachbarn wurde bei Einholung ihrer Zustimmung erläutert, dass es noch Planänderungen geben würde. Das oberste Geschoss war mit Walmdach geplant. Das Stadtbauamt hatte aber bei der Tekturplanung im Herbst das jetzige Dachgeschoss mit Satteldach und Giebel empfohlen, was dann im November als vertretbare Planabweichung vom Kreisbauamt genehmigt wurde. Hiergegen klagte der Eigentümer des Hauses Hofberg 13 und das Verwaltungsgericht ordnete im Januar einen Baustopp beim Bauteil B an. Da es in den folgenden Monaten zu keiner Einigung mit dem Hauseigentümer kam, fand vor einer Woche ein Ortstermin des Verwaltungsgerichts in Pfaffenhofen statt. Nach langem Hin und Her kam es beim Ortstermin zu einer Einigung zwischen Kläger und Landratsamt: Der Giebel muss abgebrochen werden, stattdessen soll ein Walmdach gebaut werden. Landrat Wolf erklärte, dass es nach diesem Ortstermin nicht zielführend erschien, den weiteren Gerichtsweg zum Bayrischen Verwaltungsgerichtshof zu gehen; außerdem würde damit das ganze Bauvorhaben weiter verzögert.
Der ganze Vorgang war nach Meinung von Kreisrat Hans Prechter (CSU) kein Ruhmesblatt für die Baugenehmigungsbehörde und er kritisierte den beigezogenen Rechtsanwalt der Kreisverwaltung für eine offensichtlich falsche Beratung. Er äußerte auch Verständnis für die Klägerfamilie, da deren Haus in der Stadtmitte eine beachtliche Wertsteigerung in den letzten Jahren erfahren habe.
Der angegriffene Anwalt wehrte sich gegen die Vorwürfe und bezeichnet die baurechtliche Entscheidung als rechtlich in Ordnung. „Auf hoher See und vor Gericht sind wir alles in Gottes Hand“, so seine Meinung. Kerstin Schnapp (Grüne) sprach von einem hohen Vertrauensschaden der Baugenehmigungsbehörde. Der Bürger werde bei Ablehnung seines Bauantrages sicher sagen „die dürfen schwarz bauen, aber ich bekomme eine Ablehnung“. Landrat Martin Wolf konnte nach vielen Bürgergesprächen in letzter Zeit aber keinen Vertrauensverlust feststellen, da die Bürger wüssten, dass man vor Gericht immer mal verlieren könne, „aber die meisten Prozesse gewinnen wir“, so Wolf. Hans Prechter unterstrich, dass niemand bewusst einen Fehler gemacht habe und alles unglücklich gelaufen sei. Als Kosten der jetzt geplanten Änderung wurden gut 70.000 Euro genannt, außerdem müsse noch geprüft werden, ob die Anwaltskosten des Klägers übernommen werden. Hinzu kommen die Kosten für den Anwalt der Kreisverwaltung. Außerdem soll der kommunale Prüfungsverband eine Sonderprüfung des Vorganges durchführen, so Martin Wolf. Nachdem Franz Schmuttermayr (CSU) eine detaillierte Kostenaufstellung gefordert hatte, stimmten die Mitglieder des Bauausschusses für die Annahme des Baukompromisses. „Da sind wir ja mal mit einem blauen Auge davon gekommen“, so Kerstin Schnapp.
Die weiteren Tagesordnungspunkte waren Selbstläufer bis auf die Frage, ob der Kreis eine Abfindung in Höhe von 70.000 Euro annehmen sollte, denn bei der Bahnunterführung in Rohrbach war wegen Wassereinbruch eine Totalsanierung im Jahr 2011 notwendig. Da aber nicht erkennbar ist, woher das Wasser kommt, wurde in einer Einigung mit den Baufirmen und der Bahn dem Kreis eine Abfindung angeboten, um zukünftige Wasserschäden beheben zu können. Damit konnte sich Franz Schmuttermayr nicht abfinden, „denn wer zahlt, wenn in 10, 20 Jahren wieder ein Schaden eintritt und die Kosten über den 70.000 Euro liegen“? Hier waren sich die Kreisräte einig, dass nachverhandelt werden sollte.
Alle weiteren Tagesordnungspunkte wie Planungsvergabe für einen Geh- und Radweg von Ehrenberg nach Haimpertshofen, Asphaltierungsarbeiten von Langenbruck nach Puch und Auftragsvergaben für die Generalsanierung Landratsamt und die Realschule erfolgten ohne Aussprache einstimmig.
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