Hundehalter aufgepasst - der Bürgermeister kommt!
Immer wieder zeigen Anrufe in der Gemeinde Rudelzhausen, wie groß das Ärgernis über nicht beseitigten Hundekot im Gemeindebereich ist. Deshalb ist die Gemeinde aktiv geworden und hat einen Flyer herausgebracht, der auch auf der Homepage abrufbar ist. Darin steht ausdrücklich, worauf man als Hundehalter achten muss.
Auch Bürgermeister Schikaneder hat sich der Sache angenommen.
Auf der letzten Gemeinderatssitzung kündigte er an, diejenigen Hundehalter persönlich aufzusuchen und mit ihnen zu reden, die ihre Hunde ohne Leine laufen ließen. Etwa zehn Hundebesitzer habe er mittlerweile schon besucht, danach habe er von keinen Problemen mehr gehört. Er forderte auch die anderen Gemeinderatsmitglieder auf, zu handeln, wenn ihnen etwas zu Ohren käme.
Alle Gründe, warum eine Beseitigung durch den Hundehalter erforderlich ist, wurden bereits mehrfach ausführlich dargestellt. Es ist nur schwer nachzuvollziehen, warum hier die Hundehalter zu keiner Einsicht gelangen. Gerade auch die Gefährdung für spielende Kinder sollte jedem zu denken geben.
Die Gemeinde appelliert daher nochmals an alle Hundehalter, beim Gassigehen entsprechende Utensilien (Beutel, Schaufel, etc.) mitzuführen und die Hinterlassenschaften ihres Hundes ordnungsgemäß zu beseitigen.
Nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen der Gemeinde Rudelzhausen ist es verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen (§ 3 Abs. 2b). Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden.
Das Mitnehmen von Hunden auf Kinderspielplätze ist nach § 6 der Verordnung über das freie Umherlaufen von Hunden im Gemeindegebiet generell untersagt. In diesem Fall beträgt die Geldbuße bei einer Zuwiderhandlung bis zu 1.000 €.
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