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Umstufungen von Kreis- und Gemeindestraßen

(Au/Hallertau, sia)

 

Die Umstufung im Bereich der Ortsdurchfahrt Au i. d. Hallertau zur Gemeindestraße und der freien Strecke von Au nach Reichertshausen zur Kreisstraße wird zum Jahresende in Kraft treten. Nun stünden den von seitens der Gemeinde gewünschten verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Zuge der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt nichts mehr im Wege.


Im Rahmen der Städtebausanierung beschloss der Marktgemeinderat im Juli 2014, dass die bisherige Kreisstraße FS 32, soweit sie Ortsdurchfahrt ist, zur gemeindlichen Ortsstraße werden soll. Im Gegenzug soll die gemeindliche Ortsstraße „Freisinger Straße“ und die freie Strecke Au bis Einmündung 301 vor Reichertshausen zur Kreisstraße werden. Die Vereinbarungen zwischen dem Landratsamt Freising und dem Markt Au treten noch in diesem Jahr in Kraft.
Schon bei den Ortsspaziergängen im vergangenen Sommer äußerten einige Bürger den Wunsch, die Verkehrssituation im Ortskern zu entlasten. Zwar donnern jetzt dank der Ortsumgehung nicht mehr so viele Lastwägen durch den Ort, es handelt sich aber immer noch um eine Kreisstraße, die eine weitere Verkehrsberuhigung unmöglich machen würde. Jetzt wird aus der Kreisstraße eine Gemeindestraße und bietet ganz neue Perspektiven für die geplante Neugestaltung des Ortskerns. Somit wäre auch die Möglichkeit für eine Tempo-30-Zone am Marktplatz gegeben.
 

 

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