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Klarstellung durch Kommunalaufsicht

(Reichertshofen, rt)

 

Bei der vergangenen Gemeinderatssitzung verlesen hat Reichertshofens Bürgermeister Michael Franken (JWU) ein Schreiben der Kommunalaufsicht des Landkreises, demnach der CSU-Gemeinderat Johann Felber offenbar der Ansicht gewesen ist, dass die Sitzungen des Gemeinderates ungenügend vorbereitet sind und es unterschiedliche Auffassungen in der Beantwortung schriftlicher Anfragen aus dem Gremium gibt. In beiden Punkten stellte die Kommunalaufsicht die Rechtslage klar.

Immer wieder wurde in den vergangenen Sitzungen des Gemeinderates von Seiten der CSU-Fraktion moniert, dass die Räte vom Bürgermeister zu wenig Informationen bekämen oder schriftliche Anfragen quasi nicht wunschgemäß erledigt würden. Felber hat sich deshalb mit zwei Anfragen dazu an das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde der Kommunen gewandt.

Deren Chef, Regierungsrat Wilhelm Weich, hat dazu vor wenigen Tagen klar Stellung bezogen. So habe der Bürgermeister einer Gemeinde die Pflicht, vor den Sitzungen eine Tagesordnung aufzustellen und sie den Mitgliedern des Gremiums bekannt zu geben. Diese sollen rechtzeitig wissen, welche Beratungsgegenstände auf sie zukommen. Schließlich müssen sie dernach ja auch ihre Entscheidungen treffen. "Jedenfalls für öffentliche Sitzungen enthält die Tagesordnung eine erste Grundinformation, die es erlaubt, gezielt weitere, zur Willensbildung und Ausübung des Mandats notwendige Informationen selbst einzuholen."

Die Gemeindeordnung sehe nicht vor, dass grundsätzlich weitere Unterlagen dieser Tagesordnung beizulegen seien; nicht einmal die Gemeindeverwaltung müsse jedem einzelnen Gemeinderatsmitglied die Akteneinsicht gewähren. Sache des Bürgermeisters sei es, für eine ausreichende Sitzungsvorbereitung zu sorgen. Dies habe er mit so vielen Informationen zu machen, dass der Gemeinderat gemäß seiner Verantwortung darüber abstimmen könne. Welche schriftlichen Unterlagen dazu bereitzustellen seien, richte sich jedoch nach den Umständen des Einzelfalles.

Selbst die Geschäftsordnung des Reichertshofener Marktgemeinderates sehe die Beifügung weiterer Unterlagen nur dann vor, "soweit dies sachdienlich ist." Die Entscheidung darüber obliege dem Ersten Bürgermeister.

Schriftlich muss nicht sein

Deutlich herausgestellt hat Weich auch die Frage nach der Beantwortung schriftlicher Anfragen. Diese müsse der Bürgermeister nämlich nicht zwingend auch wieder schriftlich beantworten. "Das System der Gemeindeordnung geht davon aus, dass in öffentlicher Sitzung durch mündliche Redebeiträge eine gemeinsame Willensbildung erfolgt." An deren Ende folgt in der Regel dann ja ein Beschluss. "Einzelne Argumente müssen dabei nicht zwingend in die Niederschrift einfließen.
 

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