Straub fordert Aufenthaltsbefugnis statt Asyl
(Pfaffenhofen, rt)CSU-Landtagsabgeordneter Karl Straub. Archivfoto: Raths
Den Unternehmen einerseits und den Asylbewerbern andererseits soll mit einer neuen Regelung geholfen werden. Über ein dauerhaftes Bleiberecht für Asylbewerber, die eine abgeschlosseneAusbildung in Deutschland vorweisen können oder ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, sprach deshalb am Rande der CSU-Klausurtagung in Wildbad Kreuth der CSU-Landtagsabgeordneter Karl Straub mit der Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Gerda Hasselfeldt, und dem Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, Peter Altmaier (CDU).
Bayern und Deutschland habe sich gerade durch die anhaltend gute wirtschaftliche Entwicklung zu Hauptzielen von Asylbewerbern und Flüchtlingen entwickelt, schreibt Straub in einer Pressemitteilung. Die anhaltenden Krisen und Kriege dürften dazu führen, dass sich die Lage auch in den nächsten Monaten nicht verändern werde. Während sich momentan in der Debatte um Flüchtlinge fast alles um die richtige Unterbringung und Betreuung sowie beschleunigte Asylverfahren drehe, gelte es nach Ansicht Straubs auch darüber zu diskutieren, ob zum einen Asylbewerber, die in Deutschland eine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert hätten oder auch hier ihren Lebensunterhalt weitgehend selbst verdienten, ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten sollten. Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang sei, ob die Wirtschaft bereit sei, Ausbildungspotentiale von jugendlichen Flüchtlingen zu nutzen.
Zu beiden Punkten vertritt Straub, der neben seiner Tätigkeit im Ausschuss "Verfassung und Recht" auch Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand ist, eine klare Position: "Ein dauerhaftes Bleiberecht für Asylbewerber, die in Deutschland eine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert haben beziehunungsweise hier ihren Lebensunterhalt weitgehend selbst verdienen, begrüße ich ausdrücklich". Dies vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die Sperrfrist für eine Arbeitsaufnahme von neun auf drei Monate verkürzt habe. Asylbewerber und geduldete Ausländer dürfen demnach bereits nach drei Monaten arbeiten. Das biete Chancen für die Flüchtlinge, aber auch Chancen für die deutsche Wirtschaft im Hinblick auf den gravierenden Fachkräftemangel, so Straub. Flüchtlinge könnten so ihren Lebensunterhalt rascher selbst bestreiten und müssten nicht mehr vollständig von staatlichen Leistungen leben. Das sei wichtig und sinnvoll, um Flüchtlinge schnell und unbürokratisch unterzubringen und zu integrieren.
Flüchtlinge dagegen abzuschieben, wenn sie integriert sind und in "Brot und Arbeit" stehen, sei unmenschlich und schade auch den Unternehmern, führt Straub aus. Hasselfeldt und Altmaier hätten ihre volle Unterstützung zugesagt, sich auf Bundesebene für ein Bleiberecht starkzumachen. Durchaus kontrovers diskutiert werde jedoch, wenn es um die Ausbildung von jugendlichen Flüchtlingen gehe. Die Tatsache, dass alleine in der Region 10 im September 2014 etwa 1.000 Lehrstellen unbesetzt waren, so Straub, zeige den Handlungsbedarf zu diesem Thema. Die Realität spreche hier für sich: "Aktuell gibt es rund 10.000 berufsschulpflichtige junge Flüchtlinge in Bayern im Alter von 16 bis 21 Jahren; rund 4.000 sind ohne Eltern hier". 180 Flüchtlingsklassen gebe es zudem derzeit an bayerischen Berufsschulen, in denen junge Flüchtlinge zum Beispiel Deutsch lernen und so auf eine Ausbildung vorbereitet werden.
Die Politik fordere Unternehmer gezielt dazu auf, junge Asylbewerber auszubilden. Auch die Handwerkskammern in München und Oberbayern wolle Flüchtlinge gezielt in Ausbildungsberufe vermitteln. Und die IHK's präsentierten das Modell "3+2". Eine Forderung, nach der Flüchtlinge während ihrer drei Jahre der Ausbildung und in den zwei Jahren danach nicht abgeschoben werden dürfen. Die bayerische Wirtschaft zeige sich also bereit, junge Flüchtlinge auszubilden, auch um ihre Fachkräfte zu sichern.
Entscheidend aber sei eine Rechts- und Planungssicherheit für Betriebe, die Flüchtlinge ausbilden, fordert Straub ganz konkret. Momentan müssten Unternehmer befürchten, dass ihr Auszubildender wieder abgeschoben werde, sagt Straub: „Wir brauchen hier dringend eine Rechtssicherheit sowohl für die Unternehmer als auch für die Azubis!“ Die Ausbildung eines jungen Menschen koste einem Unternehmen viel Geld, man könne daher nicht erwarten, dass sie ohne Rechtssicherheit junge Flüchtlinge in großer Zahl ausbilden. Straub wurde in Wildbad Kreuth zugesichert, dass an diesem Thema intensiv weitergearbeitet werde. Es gebe aber auch viele Skeptiker, die in der Garantie des Bleiberechts für Azubis eine gewisse "Sogwirkung" für Flüchtlinge sähen. Dem setzt Straub entgegen, dass Deutschland - ähnlich wie Schweden - aufgrund seiner sozialen Bedingungen für Flüchtlinge per se eine große Sogwirkung ausübe, was die große Zahl an Asylbewerbern bestätige.
Straubs Fazit lautet: Der Ausbildungsmarkt und der Arbeitsmarkt profitieren von einer Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylbewerber. Aufgrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels könne es sich Deutschland nicht leisten, die Potenziale einzelner Bevölkerungsgruppen zu vernachlässigen. Man müsse offener werden in der Frage, wo und wie Auszubildende und Fachkräfte angeworben werden. Die Wahrung des wirtschaftlichen und politischen Gewichts in der Welt sei angesichts der demographischen Perspektive nur mit Hilfe von Zuwanderung zu erreichen. "Wir tragen aber auch eine soziale Verantwortung, Menschen mit tragischem Schicksal einen Platz in unserer Gesellschaft zu geben. Es ist daher wichtig, die Menschen zu integrieren - und wie kann das besser gelingen, als durch Arbeit und Ausbildung?“ Aufenthaltsbefugnisse anstelle von Asyl seien daher wichtig und sinnvoll.
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