Einwendungsfrist zur Natura 2000-Verordnung wird verlängert
(Pfaffenhofen, hal)Natura-2000-Gebiet Nöttinger Viehweide im Sommeraspekt. Archivfoto: Raths
Eine gute Nachricht für Grundstückseigentümer, deren Flächen im europaweiten Schutzgebietsnetz Natura 2000 liegen hat der CSU-Landtagsabgeordnete Karl Straub mit einer Pressemitteilung am heutigen Abend bekannt gegeben. Die Frist für Einwendungen werde aufgrund des hohen Interesses der Bevölkerung um zwei Monate verlängert. Dies entsprech auch dem Wunsch der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag.
Natura 2000 ist ein europaweites Netz aus Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebieten. Die EU-Staaten sind verpflichtet, geeignete Gebiete zu melden und rechtsverbindlich festzulegen. Die Meldung der Gebiete erfolgte bereits bis zum Jahr 2004. Die EU-Vorgaben müssen vollständig erfüllt werden und so sind die bayerischen FFH-Gebiete abzugrenzen sowie die Erhaltungsziele rechtsverbindlich darzustellen. Andernfalls drohen erhebliche Strafzahlungen an die Europäische Union.
"Bisher galt, dass Betroffene bis zum 1. März diesen Jahres mögliche Einwendungen bei der Höheren Naturschutzbehörde melden können", erklärt Straub. "Wir haben uns dafür eingesetzt, dass diese Frist nun um zwei Monate, und zwar bis zum 1. Mai, verlängert wird." Damit hätten die Grundstückseigentümer ausreichend Zeit zu prüfen, wie sich die Grenze der FFH-Gebiete im Flurkartenmaßstab darstelle, so Straub. Die verfeinerten Grenzen basierten auf der bekannten Meldegrenze der Gebiete und wurden allenfalls minimal angeglichen, um Anpassungen an Flur- oder Nutzungsgrenzen oder topographischen Strukturen zu erreichen. Ausweisungen neuer FFH-Gebiete oder Erweiterungen der bestehenden Gebiete seien nicht vorgenommen worden.
An Rändern gelegene Einzelflächen wurden zur Gebietsabrundung nur mit schriftlicher Zustimmung der Flächeneigentümer aufgenommen. Mögliche Einwendungen können bereits seit dem 9. Januar formuliert und an die jeweilige Höhere Naturschutzbehörde an der Bezirksregierung gerichtet werden. Diese ist etwa für den Landkreis Pfaffenhofen bei der Regierung von Oberbayern angesiedelt. Die Kontaktadressen sind auf der gleichen Internetseite ersichtlich, auf der auch der Entwurf der Verordnung veröffentlicht ist.
"Der Schutz von besonders wertvollen Lebensräumen für Tiere und Natur ist eine große und wichtige Aufgabe, der Bayern gerne nachkommt", sagt Straub. "Allerdings müssen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger genug Zeit haben, sich dazu zu äußern. Genau diese Möglichkeit haben wir nun geschaffen.“
Die Umweltverwaltung stellt den Verordnungsentwurf mit einem Informationsangebot online unter der Internetadresse http://q.bayern.de/natura2000-beteiligung bereit.
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