Neue Regelung für nicht gekennzeichnete Explosivstoffe
(Pfaffenhofen, hal)Im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm sind derzeit 375 Personen, in erster Linie Böllerschützen, Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis. Für diese Erlaubnisinhaber gibt es nun eine neue Regelung im Sprengstoffrecht: Nicht gekennzeichnete Explosivstoffe sollten wenn möglich bis zum 5. April 2015 verwendet werden. Zur Verwendung zählt dabei nicht nur der Verbrauch der Sprengstoffe sondern auch der Einsatz von explosionsgefährlichen Hilfsstoffen zur Erzeugung nicht explosionsgefährlicher Stoffe und Vorbereitungsarbeiten zum Sprengen, z.B. laden.
Ab dem 5. April 2015 bis zu einer Änderung der Rechtslage dürfen diese nicht gekennzeichneten Explosivstoffe nur noch aufbewahrt werden. Bei kleinen Mengen ist die Aufbewahrung genehmigungsfrei. Für darüber hinausgehende Mengen kann ein Antrag auf Ausnahme beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt München gestellt werden.
Für Rückfragen steht Wolfgang Koch, unter Tel. 08441 27-240 oder per E-Mail an Wolfgang.Koch@landratsamt-paf.de, und Gerlinde Reisner, unter Tel. 08441 27-293 oder per E-Mail an Gerlinde.Reisner@landratsamt-paf.de, zur Verfügung.
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